Offenlegung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Offenlegung''' bezeichnet:
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* [[Offenlegung (Gutachten)]]: Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Gutachten.
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Publizitätspflicht#Österreich Offenlegung (UGB)]: Die Offenlegungsvorschriften des UGB, sie dienen der Information externer Interessenten.

Aktuelle Version vom 21. Oktober 2020, 18:47 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Offenlegung bezeichnet: