Objektivierter Unternehmenswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Gesetzliche Normen erfordern idR eine objektivierte Unternehmensbewertung.'''stimmt das?'''  
 
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=== Fachgutachten ===
 
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Version vom 25. Februar 2015, 08:21 Uhr

nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen) fehlt: Stand alone, Synergieeffekte

Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, der finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie der sonstigen Einflussfaktoren ergibt.[1]

siehe auch-> Bewertungszweck, Funktion des Gutachters

Bedeutung

Gesetzliche Normen erfordern idR eine objektivierte Unternehmensbewertung.stimmt das? Strittig ist die Frage der objektivierung und Typisierung.Quelle, Begriffe

Ermittlung

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 16-18 KFS BW 1 (2014)
  • Rz. 12 IDW S 1 (2008)

Fachliteratur

  • Wollny (2010)
  • Bachl (2011), S. 12f
  • Aschauer / Purtscher (2011), S. 102f


Einzelnachweise

  1. Rz. 16 KFS/BW1 (2014)