Nominalrechnung

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Die Nominalrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen in die Prognose einbezogen werden.[1] nn fertig Bei Nominalrechnungen werden die prognostizierten Erträge nicht um erwartete Kaufkraftverluste bereinigt, d. h. Euro gleich Euro genommen, unabhängig von der Periode, in der die Erträge anfallen, und unabhängig von Kaufkraftverlusten.[2]

Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargesellt ist.[3]

Begriff bedeutet.

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NN

siehe auch-> [[]]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Ballwieser (2011), S. 92 in Litlist?
  • Ihlau (2013), 80 in Litlist?

Judikatur

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Folien

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hager: Unterlage Geldwertänderung
  2. Ballwieser (2011), S. 92
  3. Ihlau (2013), S. 80
  4. Einzelreferenz
  5. 5,0 5,1 Referenztext