Nicht betriebsnotwendiges Vermögen: Unterschied zwischen den Versionen

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Synonym wird (vor allem in der älteren Literatur) auch ''neutrales Vermögen' gebraucht. Nicht verwechselt werden darf das betriebsnotwendige Vermögen mit dem ''notwendigen Betriebsvermögen'' des Steuerrechts.
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Synonym wird (vor allem in der älteren Literatur) auch ''neutrales Vermögen'' gebraucht. Nicht verwechselt werden darf das betriebsnotwendige Vermögen mit dem ''notwendigen Betriebsvermögen'' des Steuerrechts.
  
 
Die Abgrenzung kann funktional oder hilfsweise wertbezogen erfolgen.
 
Die Abgrenzung kann funktional oder hilfsweise wertbezogen erfolgen.

Version vom 25. Februar 2015, 07:32 Uhr

nn vollständig, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)

Das nicht betriebsnotwendige Vermögen bzw. Schulden sind Posten, die nicht unmittelbar oder mittelbar den Produktions-, Leistungs- bzw. Absatzzielen des Unternehmens dienen und auch nicht zur gegenwärtigen und zukünftigen Aufrechterhaltung der Betriebs-, Leistungs- und Lieferbereitschaft erforderlich sind.

Synonym wird (vor allem in der älteren Literatur) auch neutrales Vermögen gebraucht. Nicht verwechselt werden darf das betriebsnotwendige Vermögen mit dem notwendigen Betriebsvermögen des Steuerrechts.

Die Abgrenzung kann funktional oder hilfsweise wertbezogen erfolgen.