Marktwert

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Der Marktwert, Verkehrswert oder gemeine Wert ist der geschätzte, auf einem ökonomischen Markt erzielbare Preis für ein Wirtschaftsgut. Er kann anhand des Marktpreises ermittelt werden, zu dem das Gut aktuell gehandelt wird, oder durch verschiedene Bewertungsverfahren. Wenn der Marktwert nicht als Geldbetrag, sondern als Stückzahl oder Menge einer dagegen zu tauschenden Ware angegeben wird, spricht man vom Tauschwert. Die Ermittlung eines Marktwertes durch einen Gutachter hat ein Wertgutachten zum Ergebnis.

Liegt der Marktwert über einen angenommenen fairen Wert, spricht man von einer Überbewertung, im umgekehrten Fall von einer Unterbewertung. Begriff ex Wikipedia, besseres Suchen

Unter dem Marktwert einer Unternehmung ist der Untemehmenswert aus der Sicht des Kapitalmarktes, d.h. der auf dem Kapitalmarkt operierenden Eigen- und Fremdkapitalgeber, zu verstehen. Der Marktwert einer Unternehmung ist daher unter Zugrundelegung der von den Kapitalmärkten bekannten Bewertungsprinzipien zu ermittel.[1]

Arten

siehe auch-> [[]]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Mandl / Rabel (1997), 18 ff, 282 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)


Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), 18
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
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  • 2,0 2,1 Referenztext
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