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'''Grenzpreis''': Aus ''Sicht des Käufers'' stellt der Unternehmenswert den maximalen Kaufpreis dar, Für den Unternehmenserwerb wird er das Kapital nur verwenden, wenn ihm dieser eine höhere oder zumindest gleich hohe Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital einbringt wie die Veranlagung am Kapitalmarkt.<ref>Bachl (2015), 3</ref>
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Der '''Grenzpreis''' gibt an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt. Grenzpreise geben die Grenze der Konzessionsbereitschaft für die anstehenden Verhandlungen an. Die Grenzen der Konzessionsbereitschaft sind intersubjektiv verschieden.<ref>Drukarczyk / Schüler (2016), 8</ref>
  
''Aus Sicht eines Unternehmensverkäufers'' wird ein Unternehmensverkauf nur sinnvoll sein, wenn die Veranlagung des Kaufpreises mindestens eine gleich hohe Verzinsung einbringt, wie er sie in Form der Unternehmensgewinne im Fall des unterlassenen Verkaufes erwirtschaften würde. Der Unternehmenswert aus Sicht des Verkäufers stellt jenen Betrag dar, den dieser vom Käufer mindestens erhalten muss, um seine ökonomische Situation nicht zu verschlechtern.<ref>Bachl (2015), 3</ref>
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<s>'''Grenzpreis''': Aus ''Sicht des Käufers'' stellt der Unternehmenswert den maximalen Kaufpreis dar, Für den Unternehmenserwerb wird er das Kapital nur verwenden, wenn ihm dieser eine höhere oder zumindest gleich hohe Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital einbringt wie die Veranlagung am Kapitalmarkt.<ref>Bachl (2015), 3</ref>
  
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''Aus Sicht eines Unternehmensverkäufers'' wird ein Unternehmensverkauf nur sinnvoll sein, wenn die Veranlagung des Kaufpreises mindestens eine gleich hohe Verzinsung einbringt, wie er sie in Form der Unternehmensgewinne im Fall des unterlassenen Verkaufes erwirtschaften würde. Der Unternehmenswert aus Sicht des Verkäufers stellt jenen Betrag dar, den dieser vom Käufer mindestens erhalten muss, um seine ökonomische Situation nicht zu verschlechtern.<ref>Bachl (2015), 3</ref></s>
  
 
''siehe auch-> [[Entscheidungswert]]''
 
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== Literatur ==
 
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=== Gesetz ===
 
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=== Erlässe ===
 
=== Erlässe ===
  
=== Fachgutachten ===
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=== Fachgutachten === -->
* Rz. KFS/BW 1 (2014)
 
* Rz. IDW S1 (2008)
 
  
 
=== Fachliteratur ===
 
=== Fachliteratur ===
  
 
* Bachl (2011), 3
 
* Bachl (2011), 3
* Drukarczyk / Schüler (2016),  
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* Drukarczyk / Schüler (2016), 8
* Fleischer / Hüttemann (2015)
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* Fleischer / Hüttemann (2015), 51 g
* Ihlau ua (2013),  
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* Mandl / Rabel (1997),
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=== Judikatur === -->
* WP-Handbuch II (2014), Rz. A
 
 
 
=== Judikatur ===
 
  
 
=== Unterlage(n) ===
 
=== Unterlage(n) ===
<small> Sortiert nach Datum und Dateiname </small>
 
* Hager: ''Cash Flow'', '''fehlt Datei''', Stand Oktober 2016
 
  
* Hager: ''Äquivalenzprinzipien'', [[Datei:Äquivalenz.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
 
* Hager: ''Geldwertänderung'', [[Datei:Inflation.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
 
* Hager: ''Unsicherheit in der Unternehmensbewertung'', [[Datei:Risiko.pdf]], Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
 
* Hager: ''Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse'', Basisseminar BFA, [[Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
 
* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]], Basisseminar BFA, Stand September 2015
 
* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', Basisseminar BFA, [[Datei:Welche Werte.pdf]], Stand September 2015 '''nicht mehr aktuell'''
 
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Wozu braucht man Unternehemensbewertung'', Basisseminar BFA, [[Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf]], Stand September 2015
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
 
* Hager: ''Grundbegriffe'', Basisseminar BFA, [[Datei:Grundbegriffe.pdf|Grundbegriffe]], Stand Februar 2015
* Hager: ''Markenrechtsbewertung'', [[Datei:Wertmarke.pdf]], Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
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=== Folien ===   -->
=== Folien ===
 
 
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, [[Datei:UBW-Basis(2016).pdf]], Stand Oktober 2016
 
* Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, [[Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, [[Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf]]
 
* Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, [[Datei:UBW-Basis 2013.pdf]], Stand Februar 2013
 
* Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, [[Datei: Wertmarke-Präsentation.pdf]]
 
 
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
 
  
== Weblinks ==
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->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
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NN bei Wikipedia], abgefragt:
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== Weblinks ==-->
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Version vom 3. Februar 2017, 15:06 Uhr

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Der Grenzpreis gibt an, welchen Preis die betreffende Partei gerade noch bezahlen kann bzw. mindestens verlangen muss, damit die Transaktion nicht zu einer Verschlechterung ihrer Vermögensposition führt. Grenzpreise geben die Grenze der Konzessionsbereitschaft für die anstehenden Verhandlungen an. Die Grenzen der Konzessionsbereitschaft sind intersubjektiv verschieden.[1]

Grenzpreis: Aus Sicht des Käufers stellt der Unternehmenswert den maximalen Kaufpreis dar, Für den Unternehmenserwerb wird er das Kapital nur verwenden, wenn ihm dieser eine höhere oder zumindest gleich hohe Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital einbringt wie die Veranlagung am Kapitalmarkt.[2]

Aus Sicht eines Unternehmensverkäufers wird ein Unternehmensverkauf nur sinnvoll sein, wenn die Veranlagung des Kaufpreises mindestens eine gleich hohe Verzinsung einbringt, wie er sie in Form der Unternehmensgewinne im Fall des unterlassenen Verkaufes erwirtschaften würde. Der Unternehmenswert aus Sicht des Verkäufers stellt jenen Betrag dar, den dieser vom Käufer mindestens erhalten muss, um seine ökonomische Situation nicht zu verschlechtern.[3]

siehe auch-> Entscheidungswert

Literatur

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 3
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 8
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 51 g

Unterlage(n)

->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Drukarczyk / Schüler (2016), 8
  2. Bachl (2015), 3
  3. Bachl (2015), 3
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Grenzpreis&oldid=2818