Geldflussrechnung

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Die Geldflussrechnung (auch Kapitalfluss-, Cash-Flow-Rechnung) stellt den unternehmerischen Output (Auszahlung) und Input (Einzahlung) gegenüber und ermittelt dabei die Saldengröße Cash-Flow. Bezugsgröße sind Zu- und Abflüsse, unabhängig davon, ob diese erfolgswirksam sind.

Während früher der Begriff Kapitalflussrechnung vorherrschend war, ist jetzt Geldflussrechnung gebräuchlich.

Bedeutung

Die Geldflussrechnung ist gem. § 250 Abs. 1 UGB ein verpflichtender Bestandteil von Konzernabschlüssen. Für den Einzelabschluss gibt es keine expliziten Regelungen. Nach AFRAC 9 (2018) Rz 41 ist es als ausreichend zu erachten, wenn unter Angabe der angewandten Grundsätze für die Aufstellung (zB IAS 7, KFS/BW 2) Teilergebnisse der Geldflussrechnung (Geldfluss aus der operativen Tätigkeit, Geldfluss aus der Investitionstätigkeit und Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit) dargestellt werden.

Aufgabe der Geldflussrechnung ist die Darstellung:

  1. der Fähigkeit zur Erwirtschaftung von Zahlungsmittelüberschüssen,
  2. der Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen und zur Zahlung von Dividenden,
  3. der Auswirkungen von Investitions- und Finanzierungsvorgängen auf die Finanzlage und
  4. der Gründe für die Divergenz zwischen Jahresergebnis und Veränderung der liquiden Mittel (Fonds der flüssigen Mittel).
  5. Eine detaillierte Geldflussrechnung zeigt die Ursachen und Quellen auf, auf welche die Veränderun-gen des Fonds der flüssigen Mittel zurückzuführen sind.

Fonds der flüssigen Mittel

Basis der Geldflussrechnung ist nach gängiger internationaler Praxis der Fonds der flüssigen Mittel, dieser umfasst den Bilanzposten der liquiden Mittel und Zahlungsmitteläquivalente, sofern sie innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb flüssig gemacht werden können.[1] Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Monaten, wenn sie jederzeit liquidiert werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Auch Cash-Pooling-Guthaben können darunter fallen.

Ermittlung

Der Cash-Flow kann direkt als auch indirekt ermittelt werden. Beide Vorgehensweisen müssen zum gleichen Ergebnis führen, wenn einheitliche Ermittlungs- und Abgrenzungskriterien angewendet werden.[2]

Für den externen Bilanzlesers ist meist nur die indirekte Ermittlung anwendbar.

Direkte Ermittlung

Bei der direkte Ermittlung werden von den Einzahlungen die Auszahlungen abgezogen.[3]

Direkte Ermittlung
+ Einzahlungen
- Auszahlungen
= Cash-Flow

Indirekte Ermittlung

Bei der indirekten Ermittlung wird ausgehend von einer Gewinngröße (idR der Jahresüberschuss) durch Zu- und Abschläge auf die zahlungswirksamen Größe Cash-Flow geschlossen.

Indirekte Ermittlung
Jahresüberschuss
+/- Vermehrung / minderung Passiva
-/+ Vermehrung / minderung Aktiva
= Cash-Flow

Berechnungsstandards

Nachdem lange Zeit das Schema der Berechnung strittig war[4] besteht nunmehr eine einheitliche Herangehensweise:

  • AFRAC 36 (2020)[5]
  • DRS 21 (2014)
  • IAS 7

Weiters

  • ÖVFA-Cash-Flow
  • BMC-Cash-Flow[6]

Ermittlungsschema

Der Cash-Flow wird in drei Teilbereiche zerlegt:

  • Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis
  • Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
  • Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Daraus resultiert die Änderung der Zahlungsmittel (= Cash-Flow).

Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis

Zum Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis gehören:[7]

  1. Einzahlungen aus der betrieblichen Leistungserstellung,
  2. sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind,
  3. Auszahlungen für die betriebliche Leistungserstellung,
  4. sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Schema für die indirekte Ermittlung:[8]

Ergebnis vor Steuern
+/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen
+/– sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge, soweit nicht Zeilen 7 bis 9 betreffend
= Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis
–/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
+/– Zunahme/Abnahme von Rückstellungen
+/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern
Zahlungen für Ertragsteuern
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit

Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit

Zum Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit gehören:[9]

  1. Auszahlungen für die Anschaffung/Herstellung von Sachanlagen und immateriellem Anlagever-mögen (einschließlich aktivierter Eigenleistungen),
  2. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen und für sonstige Finanzinvestitionen (Gewäh-rung von Finanzkrediten, Erwerb von Wertpapieren des Umlaufvermögens u.ä.),
  3. Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellem Anlagevermögen,
  4. Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen und sonstigen Finanzinvestitionen (Veräuße-rungserlöse, Tilgungsbeträge u.ä.),
  5. Einzahlungen aus at equity bilanzierten Unternehmen,
  6. Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen.

Schema für die indirekte Ermittlung:[10]

Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)
+ Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen
Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen)
Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstige Finanzinvestitionen
+ Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit

Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Der Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrifft ausschließlich Vorgänge der Außenfinanzierung und umfasst Geldflüsse aus:[11]

  1. der Beschaffung und Rückzahlung von Eigenkapital,
  2. Gewinnausschüttungen bzw. -entnahmen,
  3. der Begebung und Tilgung von Anleihen,
  4. der Aufnahme und Tilgung von sonstigen Finanzkrediten

Schema für die indirekte Ermittlung:[12]

Einzahlungen von Eigenkapital
Rückzahlungen von Eigenkapital
ausbezahlte Ausschüttungen
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten
Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit

Änderung der Zahlungsmittel

Schema für die indirekte Ermittlung:[13]

Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
= zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+/– wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode
= Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode

Literatur

Fachgutachten
Fachliteratur
  • Egger u.a. Bd. 3 (2019)
  • Fröhlich (1999)
  • Lechner ua (2010), 242ff, 906 ff, 910 ff
  • Sporis (1997)
Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. AFRAC 36 (2020) Rz. 5.
  2. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 12.12.2020.
  3. Vgl. Berechnung bei Lechner ua (2010), S. 245.
  4. Vgl. zB Sporis (1997).
  5. Bis Mai 2020: KFS/BW 2 (2016).
  6. Vgl. Sporis (1997).
  7. AFRAC 36 (2020) Rz. 20.
  8. AFRAC 36 (2020) Rz. 43.
  9. AFRAC 36 (2020) Rz. 25.
  10. AFRAC 36 (2020) Rz. 43.
  11. AFRAC 36 (2020) Rz. 27.
  12. AFRAC 36 (2020) Rz. 43.
  13. AFRAC 36 (2020) Rz. 43.
  14. Ab Juni 2020 durch AFRAC 36 (2020) abgelöst.