Ertragswertverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Januar 2017, 08:38 Uhr

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Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert aus künftigen zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Der Diskontierungszinssatz entspricht dem Zins des verschuldeten Unternehmens. Der ermittelte Wert stellt den Nettounternehmenswert (Wert des Eigenkapitals, Equity-Value) dar. Das Ertragswertverfahren stellt ein betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren dar. Sie wird häufig angewandt, da leicht verständlich und (vermeindlich) ein geringerer Datenbedarf besteht. Dabei wird übersehen, dass das Ertragswertverfahren auf einer integrierten Planung basieren muss.[1]

Basis Erträge können sein:Einzelreferenz[2]

  • Netto Cash-Flow beim Eigner
  • Netto-Ausschüttung des Unternehmens
  • Einzahlungsüberschüsse des Unternehmens
  • Netto-Einnahmen des Unternehmens
  • Periodenerfolg des Unternehmens

Bei der subjektiven Unternehmensbewertung stellt der Netto Cash-Flow beim Eigner, beim objektivierten Unternehmenswert die Netto-Ausschüttung des Unternehmens die theoretisch richtige Basis der Wertermittlung dar.[3]

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 48ff KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 101, 104ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 11
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 230
  • Ihlau ua (2013), 43, 46ff, 109
  • Mandl / Rabel (1997), 31ff, 108ff, 384f
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 171ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Rz. 58 KFS BW 1 (2014)
  2. vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 33ff
  3. Hager: Unterlage Ertragsertverfahren (in Vorbereitung)