Erfassungsprinzip

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Kurzinfo!

In verschiedenen Bereichen kann die Erfassung von Geschäftsfällen alternativ erfolgen:

  • im Zeitpunkt der Rechnungslegung - Sollprinzip
  • im Zeitpunkt der Bezahlung - Istprinzip

Dies ist der Fall bei:

  • Sollprinzip - Standardfall
  • Istprinzip - Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten