Cash-Flow

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Die Cash-Flow-Rechnung (auch Kapitalfluss-, Geldflussrechnung) stellt den unternehmerischen Output (Auszahlung) und Input (Einzahlung) gegenüber und ermittelt dabei die Saldengröße Cash-Flow. Bezugsgröße sind Zu- und Abflüsse, unabhängig davon ob diese erfolgswirksam sind.

Der Cash-Flow (engl. für Geldfluss) stellt den Nettozu- bzw. Nettoabfluss liquider Mittel (= positiver bzw. negativer Cashflow) während einer Periode dar.[1]

Alternativ kann man unter dem Cash-Flow auch verstehen: Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlungen einer Unternehmung, der je nach Abgrenzung der betrachteten Zahlungsgrößen unterschiedlich ermittelt wird.[2]

Einzahlung ist ein Zahlungsmittelbetrag der einem Wirtschaftssubjekt von einem anderen zufließt.[3]

Auszahlung ist ein Zahlungsmittelbetrag der von einem an ein anderes Wirtschaftssubjekt abfließt.[4]

Teilgrößen des Cash-Flows

Der Cash-Flow als Ganzes stellt die Änderung der liquiden Mittel dar und hat wenig aussagekraft. Bedeutsamer sind seine Teilgrößen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, bzw. aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit) bzw. Teilgrößen die auf bestimmte Bezüge abstellen:

Arten: [5]

  • Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit,
  • Cashflow aus der Investitionstätigkeit und
  • Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit.

Cash-Flows nach Bezug:[6]

Fonds der flüssigen Mittel

Basis der Geldflussrechnung ist nach gängiger internationaler Praxis der Fonds der flüssigen Mittel, dieser umfasst den Bilanzposten der liquiden Mittel und Zahlungsmitteläquivalente, sofern sie innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb flüssig gemacht werden können.[7] Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinvestitionen mit einer Restlaufzeit von maximal 3 Monaten, wenn sie jederzeit liquidiert werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Auch Cash-Pooling-Guthaben können darunter fallen.

Bedeutung

Ermittlung

Der Cashflow kann direkt als auch indirekt ermittelt werden. Beide Vorgehensweisen müssen zum gleichen Ergebnis führen, wenn einheitliche Ermittlungs- und Abgrenzungskriterien angewendet werden.[8]

Bei der direkte Ermittlung werden von den Einzahlungen die Auszahlungen abgezogen.[9]

Bei der indirekte Ermittlung werden zu einer Gewinngröße (idR der Jahresüberschuss die ausgabenneutralen Aufwendungen (Aufwand der nicht zahlungswirksam ist) hinzugerechnet und die einnahmenneutralen Erträge (Ertrag der nicht zahlungswirksam ist) abgezogen.[10] [11]

Für den externen Bilanzlesers ist meist nur die indirekte Ermittlung anwendbar.

Grundlage der Ermittlung

Nachdem lange Zeit das Schema der Berechnung strittig war[12] besteht nunmehr eine einheitliche Herangehensweise:

  • AFRAC 36 (2020)[13]
  • DRS 21 (2014)
  • IAS 7

Weiters

  • ÖVFA-Cash-Flow
  • BMC-Cash-Flow[14]

Ermittlungsschema

AFRAC 36 (2020) Rz. 43 empfiehlt für die indirekte Ermittlung folgendes Schema:

Ergebnis vor Steuern
+/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Bereichs Investitionstätigkeit
–/+ Beteiligungserträge, Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
sowie sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Zinsen und ähnliche Aufwendungen
+/– sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge, soweit nicht Zeilen 7 bis 9 betreffend
= Netto-Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis
–/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
+/– Zunahme/Abnahme von Rückstellungen
+/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern
Zahlungen für Ertragsteuern
= Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
Einzahlungen aus Anlagenabgang (ohne Finanzanlagen)
+ Einzahlungen aus Finanzanlagenabgang und sonstigen Finanzinvestitionen
Auszahlungen für Anlagenzugang (ohne Finanzanlagen)
Auszahlungen für Finanzanlagenzugang und sonstige Finanzinvestitionen
+ Einzahlungen aus Beteiligungs-, Zinsen- und Wertpapiererträgen
= Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen von Eigenkapital
Rückzahlungen von Eigenkapital
ausbezahlte Ausschüttungen
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von Finanzkrediten
Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Finanzkrediten
Auszahlungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen
= Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit
+ Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
= zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+/– wechselkursbedingte und sonstige Wertänderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode
= Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode

Literatur

Fachgutachten

Fachliteratur

  • Gablers Wirtschaftslexikon (1984), Bd. 2, Sp. 915
  • ÖVFA-Cash-Flow
  • Lechner ua (2010), 242ff, 906 ff, 910 ff
  • Lüdenbach (2010), 42 ff

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur,

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 25.11.2020, so auch Gablers Wirtschaftslexikon (1984), Bd. 2, Sp. 915.
  2. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Cashflow, abgefragt 25.11.2020
  3. Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 2, Gabler 1984, Sp. 1235
  4. Gablers Wirtschaftslexikon Bd. 1, Gabler 1984, Sp. 451
  5. Vgl. AFRAC 36 (2020), Rz. 15
  6. Vgl. Hager: Cash-Flow.
  7. Vgl. AFRAC 36 (2020) Rz. 5
  8. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 12.12.2020
  9. Vgl. Berechnung bei Lechner ua (2010), S. 245.
  10. Wikipedia, Stichwort: Cashflow, abgefragt 12.12.2020
  11. Vgl. Berechnung bei Lechner ua (2010), S. 246.
  12. Vgl. zB Sporis (1997)
  13. bis Mai 2020: KFS/BW 2 (2016)
  14. Vgl. Sporis (1997)
  15. Ab Juni 2020 durch AFRAC 36 (2020) abgelöst.