Buchwert

Aus Bewertungshilfe
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Buchwert wird oft vereinfachend als Ersatz für den Liquidationswert herangezogen, zB UmgrRL, AFRAC 23 (2015), Lema schreiben


Sofern es keine gegenteiligen Hinweise gibt, kann im Einzelfall das buchmäßige Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens dem Liquidationswert entsprechen. (Rz. 14 AFRAC 24 (2015))

zu Literatur AFRAC 24 (2015) AFRAC: „Stellungnahme 24: Beteiligungsbewertung (UGB)“, http://www.afrac.at/, abgefragtJuli 2016;