Buchgewinn (Begriff)

Aus Bewertungshilfe
Version vom 28. April 2022, 05:21 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)''', '''kein Link auf diese Seite''' ------------- ''Diese Seite ist eine B…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Buchgewinn bezeichnet:[1]

  1. den Gewinn (= Bilanzgewinn, -verlust, der sich im Jahresabschluss ergibt;
  2. den Gewinn, der nur in den Büchern aufscheint (zB durch neubewertung) aber noch nicht realisiert ist;
  3. den Gewinn (= Buchdifferenz) eines rechentechnischen Vorgangs (z.B. Kapitalherabsetzung, Umgründung).

Einzelnachweise

[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]