Bewertungseinheit

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Mitunter kann es für die Bewertung erforderlich sein, das Bewertungsobjekt in mehrere Bewertungseinheiten zu zerlegen. Diese sollten hinsichtlich der Entwicklungschancen und Risiken homogen sein.[1]

Bei der Bewertung von Unternehmen (Konzernen) mit mehreren, stark unterschiedlichen Geschäftsfeldern empfiehlt es sich oftmals, die für die Bewertung erforderlichen Kapitalmarktdaten für die einzelnen Geschäftsfelder abzuleiten. Vielfach ist es nämlich leichter, börsennotierte Vergleichsunternehmen für die einzelnen Sparten zu finden, als für das gesamte Unternehmen. Es werden dabei zunächst die einzelnen Geschäftsfelder bewertet und danach durch Addition der Einzelwerte der Gesamtwert des Unternehmens (Konzerns) ermittelt.[2]kürzen

Bei der Abgrenzung des Bewertungsobjekts ist die Gesamtheit aller zusammenwirkenden Bereiche eines Unternehmens, wie z.B. Beschaffungs- und Absatzbeziehungen bzw. -märkte, Forschung und Entwicklung, Organisation, Finanzierung und Management zu erfassen, da alle Unternehmensbereiche gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Das Bewertungsobjekt muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein; zugrunde zu legen ist vielmehr das nach wirtschaftlichen Kriterien definierte Bewertungsobjekt (z.B. Konzern, Betriebsstätte, strategische Geschäftseinheit).[3]von BWO auf Bewertungseinheit ändern

siehe auch-> [[]]

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 18 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 6
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 46 ff

Unterlage(n)

  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
  • Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Bachl (2015), 6
  2. Bachl (2015), 6
  3. Bachl (2015), 6

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