Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens zählt zu den [[Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung]].
 
 
Das betriebsnotwendige Vermögen umfasst die Gesamtheit der immateriellen und materiellen Gegenstände sowie Schulden, die dem [[Unternehmen]] für seine Leistungserstellung notwendigerweise zur Verfügung stehen. Sie sind in ihrer [[Gesamtbewertungsprinzip|Gesamtheit]] zu bewerten. Die Bewertung erfolgt aus den künftigen [[Finanzieller Überschuß|finanziellen Überschüssen]]. Diese werden auf den [[Barwert]] [[Barwertwertverfahren|diskontiert]].'''links?'''
 
  
 
== Literatur ==
 
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Version vom 9. Oktober 2017, 19:00 Uhr

Link OK?

zu Betriebsnotwendiges Vermögen


Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 25f KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 24ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Peemöller (2012), S. 33 ff,
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 60 ff

Unterlage(n)

Literatur zur Abgrenzung vom nicht betriebsnotwendigen Vermögen ist dort angeführt.

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur