Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bewertungseinheit (wirtschaftliche Unternehmenseinheit)''' ist ein hinsichtlich Risiko und Wachstumschancen homogener Teil des Bewertungsobjektes.<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 34</ref>
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Die '''Bewertungseinheit (wirtschaftliche Unternehmenseinheit)''' ist ein hinsichtlich [[Risiko]] und Wachstumschancen homogener Teil des [[Bewertungsobjekt]]es.<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 34</ref>
  
Bezugspunkt der Bewertung ist das [[Bewertungsobjekt]], dieses ist erforderlichenfalls in Bewertungseinheiten zu unterteilen. In der Praxis kommt es zur Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen (Konzern) oder zur Unterteilung eines einzigen Unternehmens in verschiedene wirtschaftliche Bewertungseinheiten (z.B. anhand geographischer oder spartenmäßiger Trennung).<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 34</ref>
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Bezugspunkt der Bewertung ist das Bewertungsobjekt, dieses ist erforderlichenfalls in Bewertungseinheiten zu unterteilen. In der Praxis kommt es zur Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen (Konzern) oder zur Unterteilung eines einzigen Unternehmens in verschiedene wirtschaftliche Bewertungseinheiten (z.B. anhand geographischer oder spartenmäßiger Trennung).<ref>Vgl. Bachl (2006), S. 34</ref>
  
 
Innerhalb des Bewertungsobjektes sind das '''link'''betriebsnotwendige und das nicht betriebsnotwendige Vermögen zu unterscheiden.
 
Innerhalb des Bewertungsobjektes sind das '''link'''betriebsnotwendige und das nicht betriebsnotwendige Vermögen zu unterscheiden.

Version vom 28. September 2017, 06:16 Uhr

mit Bewertungseinheit zusammenlegen nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen),

Die Bewertungseinheit (wirtschaftliche Unternehmenseinheit) ist ein hinsichtlich Risiko und Wachstumschancen homogener Teil des Bewertungsobjektes.[1]

Bezugspunkt der Bewertung ist das Bewertungsobjekt, dieses ist erforderlichenfalls in Bewertungseinheiten zu unterteilen. In der Praxis kommt es zur Zusammenfassung rechtlich selbständiger Unternehmen (Konzern) oder zur Unterteilung eines einzigen Unternehmens in verschiedene wirtschaftliche Bewertungseinheiten (z.B. anhand geographischer oder spartenmäßiger Trennung).[2]

Innerhalb des Bewertungsobjektes sind das linkbetriebsnotwendige und das nicht betriebsnotwendige Vermögen zu unterscheiden.

NN

Synonyme: [[]] fe

siehe auch-> Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 18 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2006), S. 34
  • Peemöller (2012), S. 32 f
  • WP-Handbuch II (2014), Tz. A 46 ff

Unterlage(n)

  • Hager: Grundsätze', fe Datei, Stand Okt. 2017
  • Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Vgl. Bachl (2006), S. 34
  2. Vgl. Bachl (2006), S. 34
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Bewertung_der_wirtschaftlichen_Unternehmenseinheit&oldid=4456