Betriebswirtschaftlich anerkanntes Bewertungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''betriebswirtschaftlich anerkannten Methode''' ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte [[Bewertungsmethode]].  Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.
 
Eine '''betriebswirtschaftlich anerkannten Methode''' ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte [[Bewertungsmethode]].  Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.
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== Zur Anerkennung in der Wissenschaft ==
  
 
Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.<ref>vgl. Piltz (1994), S. 127</ref>
 
Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.<ref>vgl. Piltz (1994), S. 127</ref>
  
Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Demnach spricht spricht nichts dagegen, die in den [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.
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== Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens ==
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Sofern ein Fachgutachten '''Link?''' bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.<ref>vgl. Hager (2013), S. 360</ref>
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== anerkannte Methoden in der Judikatur ==
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Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_(Österreich) VwGH] fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). <s>Demnach spricht spricht nichts dagegen, die in den [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung|Fachgutachten]] des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.</s>
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== Anerkannte Methoden ==
  
 
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Fachgutachten_1|KFS BW 1 (2014)]]:</u>
 
<u>Anerkannte Bewertungsmethoden lt [[Fachgutachten-Unternehmensbewertung#Fachgutachten_1|KFS BW 1 (2014)]]:</u>
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Daneben sind in der Literatur anerkannt:
 
Daneben sind in der Literatur anerkannt:
 
* [[TCF-Verfahren]]<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff</ref>
 
* [[TCF-Verfahren]]<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff</ref>
* [[Realoptionsmethode]]<ref>Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur
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* [[Realoptionsmethode]]<ref>Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur </ref>
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Fraglich:  
 
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* [[Residualgewinnmethode]]
  
  
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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<!--=== Fachgutachten ===
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* Rz. KFS/BW 1 (2014)
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* Rz. IDW S1 (2008)
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=== Fachliteratur ===
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* Hager: ''"Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten?"'', RWZ 2013/91 [[Datei:RWZ 2013-93-Gutachten.pdf]]<ref name="Freundlich Lexis" />
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=== Unterlage(n) ===
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* Hager: ''Im Steuerrecht relevane Werte'', [[Datei:Welche Werte.pdf]]
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* Hager: ''Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung'', [[Datei:Prüfung-Gutachten.pdf]]
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* Hager: ''Datei:Bewertungsmethoden – Eine Übersicht '', [[Datei:Methoden-übersicht.pdf]]
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-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
 
-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
  

Version vom 15. November 2015, 17:39 Uhr

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Eine betriebswirtschaftlich anerkannten Methode ist eine, nicht nur von einzelnen betriebswirtschaftlichen Fachautoren, anerkannte Bewertungsmethode. Ein Gutachten entspricht dem Stand der Wissenschaft, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.

Zur Anerkennung in der Wissenschaft

Bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungsmethode hat der Tatrichter einen gewissen Ermessensspielraum, woraus auch folgt, daß der Gerichtsgutachter diesen Ermessensspielraum hat. Der Gutachter hat sich bei der Wahl und Ausgestaltung der Bewertungmethode an die betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Die gewählte Methode muss demnach (wenn auch nur von einer Minderheit) anerkannt sein.[1]

Wissenschaftlich anerkannt durch Beachtung eines Fachgutachtens

Sofern ein Fachgutachten Link? bei Verlautbarung dem Stand der Wissenschaften entsprach und regelmäßig aktualisiert wird, kann davon ausgegangen werden, dass ein Gutachten dem Stand der Wissenschaft entspricht, wenn es sich an einem gültigen Fachgutachten orientiert.[2]

anerkannte Methoden in der Judikatur

Der VwGH fordert in seiner Judikatur, die Ermittlung des Unternehmenswertes nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode. (so zB Erk 23.3.2000, 97/15/0112). Demnach spricht spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS BW 1) dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.

Anerkannte Methoden

Anerkannte Bewertungsmethoden lt KFS BW 1 (2014):

Anerkannte Bewertungsmethoden lt IDW S1 (2008):

Daneben sind in der Literatur anerkannt:

Fraglich:


Literatur

Fachliteratur

Unterlage(n)


-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Piltz (1994), S. 127
  2. vgl. Hager (2013), S. 360
  3. Zu den Anwendungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Problemen siehe Hager (2014a), S 1122)
  4. WP-Handbuch II (2014), Rz. A 184ff
  5. Müller: "Realopitonsmodelle" in Petersen ua (2013) und Peemöller / Beckmann: "Realoptionsansatz“ in Peemöller (2012) und die jeweils angeführte Literatur
  6. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Freundlich_Lexis wurde kein Text angegeben.