Barwert der Steuervorteile

Aus Bewertungshilfe
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Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [1]

Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.[2]

siehe auch-> [[]]
  1. Bachl (2015), 49
  2. Ihlau ua (2013), 42