Barwert der Steuervorteile: Unterschied zwischen den Versionen

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<ref>Bachl (2015), 49</ref>
 
<ref>Bachl (2015), 49</ref>
  
Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim [[WACC-Verfahren]] im Zinssatz berücksichtigt und beim [[TCF-Verfahren]]bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim [[APV-Verfahren]] der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens '''link?'' hinzugerechnet.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim [[WACC-Verfahren]] im Zinssatz berücksichtigt und beim [[TCF-Verfahren]]bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim [[APV-Verfahren]] der Barwert der Steuervorteile dem [[Wert des unverschuldeten Unternehmens]] hinzugerechnet.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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''siehe auch-> [[]]''

Version vom 15. Februar 2017, 06:18 Uhr

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Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [1]

Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens hinzugerechnet.[2]

siehe auch-> [[]]
  1. Bachl (2015), 49
  2. Ihlau ua (2013), 42