Barwert der Steuervorteile: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Steuervorteil der Fremdfinanzierung''' ergibt sich aus der Abziehbarkeit der Fremdkapitalzinsen von der Steuerbemessungsgrundlage und somit der Verminderung der Steuerbelastung.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim [[WACC-Verfahren]] im Zinssatz berücksichtigt und beim [[TCF-Verfahren]]bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim [[APV-Verfahren]] der Barwert der Steuervorteile werden dem Wert des unverschuldeten Unternehmens '''link?'' hinzugerechnet.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>
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Der '''Barwert des Steuervorteils (Tax Shield)''' wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren [[Steuervorteil der Fremdfinanzierung|Steuervorteile]] des Fremdkapitalzinsen berechnet.
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<ref>Bachl (2015), 49</ref>
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Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim [[WACC-Verfahren]] im Zinssatz berücksichtigt und beim [[TCF-Verfahren]]bei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim [[APV-Verfahren]] der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens '''link?'' hinzugerechnet.<ref>Ihlau ua (2013), 42</ref>

Version vom 15. Februar 2017, 06:15 Uhr

in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Der Barwert des Steuervorteils (Tax Shield) wird durch Abzinsung der in jeder Periode erzielbaren Steuervorteile des Fremdkapitalzinsen berechnet. [1]

Während die Steuerersparnis aus der Fremdfinanzierung beim WACC-Verfahren im Zinssatz berücksichtigt und beim TCF-Verfahrenbei der Ermittlung der Cash Flows berücksichtigt wird und somit in die Wertermittlung einfließt wird beim APV-Verfahren der Barwert der Steuervorteile dem Wert des unverschuldeten Unternehmens 'link? hinzugerechnet.[2]
  1. Bachl (2015), 49
  2. Ihlau ua (2013), 42