APV-Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim '''Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren)''' wird zunächst der [[Wert des Gesamtkapitals|Marktwert des Gesamtkapitals]] unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem [[Free-Cash-Flow]] ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögens]] wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („[[Tax Shield]]“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den [[Wert des Eigenkapitals|Marktwert des Eigenkapitals]].
 
Beim '''Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren)''' wird zunächst der [[Wert des Gesamtkapitals|Marktwert des Gesamtkapitals]] unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem [[Free-Cash-Flow]] ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des [[nicht betriebsnotwendiges Vermögen|nicht betriebsnotwendigen Vermögens]] wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („[[Tax Shield]]“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den [[Wert des Eigenkapitals|Marktwert des Eigenkapitals]].
  
Das APV-Verfahren ist ein DCF-Verfahren. Es stellt ein Bruttoverfahren dar. Es handelt sich um eine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode.
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Das APV-Verfahren ist ein [[Discounted Cash-Flow-Verfahren:|DCF-Verfahren]]. Es stellt ein [[Bruttoverfahren]] dar. Es handelt sich um eine [[betriebswirtschaftlich anerkannte Methode]].
  
 
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Version vom 13. Januar 2017, 20:12 Uhr

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Beim Adjusted Present Value-Verfahren (APV-Verfahren) wird zunächst der Marktwert des Gesamtkapitals unter der Prämisse der vollständigen Eigenfinanzierung aus dem Free-Cash-Flow ermittelt. Dabei kommt der Zinssatz des unverschuldeten Betriebes zur Anwendung. Aus diesem Barwert und dem Marktwert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens wird der Marktwert des unverschuldeten Unternehmens ermittelt. Dazu kommt die Erhöhung des Marktwertes durch die steuerliche Absetzbarkeit der Fremdkapitalzinsen („Tax Shield“). Nach Abzug des verzinslichen Fremdkapitals erhält man den Marktwert des Eigenkapitals.

Das APV-Verfahren ist ein DCF-Verfahren. Es stellt ein Bruttoverfahren dar. Es handelt sich um eine betriebswirtschaftlich anerkannte Methode.

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 43ff KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 136f IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 12, 49
  • Ihlau ua (2013), 54
  • Mandl / Rabel (1997), 41f, 372ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Weblinks

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