Übergewinnverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Übergewinnverfahren''' beruht auf der Überlegung, dass Unternehmen langfristig nur eine Normalverzingsung des eingesetzten Kapitals erwirtschaften können. Darüber hinausgehende Mehrgewinne beruhen auf  überdurchschnittliche [[Unternehmerleistung]]en, einer guter Konjunkturlage oder einer Monopolstellung und sind zeitlich begrenzt.<ref>Mandl / Rabel (1997), 50</ref>
 
Das '''Übergewinnverfahren''' beruht auf der Überlegung, dass Unternehmen langfristig nur eine Normalverzingsung des eingesetzten Kapitals erwirtschaften können. Darüber hinausgehende Mehrgewinne beruhen auf  überdurchschnittliche [[Unternehmerleistung]]en, einer guter Konjunkturlage oder einer Monopolstellung und sind zeitlich begrenzt.<ref>Mandl / Rabel (1997), 50</ref>

Version vom 21. Januar 2017, 08:50 Uhr

in Arbeit Kurzinfo!

Das Übergewinnverfahren beruht auf der Überlegung, dass Unternehmen langfristig nur eine Normalverzingsung des eingesetzten Kapitals erwirtschaften können. Darüber hinausgehende Mehrgewinne beruhen auf überdurchschnittliche Unternehmerleistungen, einer guter Konjunkturlage oder einer Monopolstellung und sind zeitlich begrenzt.[1]

Der kurzfristig erzielbare Übergewinn stellt die Differenz zwischen dem tatsächlichen Gewinn und der Normalverzinsung dar. Die Nachhaltigkeit laut Fachgutachten 45 der KWT vom 14.12.1971 wurde bei einem subjektbezogenen Firmenwert mit 3-5 Jahren und einem objektbezogen Firmenwert mit 5-8 Jahren angenommen.

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Das Übergewinnverfahren stellt ein Mischverfahren dar und ist betriebswirtschaftlich nicht anerkannt.

siehe auch-> Bewertungsverfahren

Literatur

Fachgutachten

  • Kapitel 10.3.3. KFS/BW 1 (1989)

Fachliteratur

  • Bachl (2011), 12
  • Mandl / Rabel (1997), 50 f, 280 f
  • Tichy (1990), 82ff


-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. Mandl / Rabel (1997), 50