Äquivalenzprinzipien: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Äquivalenzprinzipien''' versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.
 
Unter '''Äquivalenzprinzipien''' versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.
  
  
Das Bewertungsobjekt Unternehmen wird bei Diskontierungsverfahren (Ertragswert- und DCF-Verfahren) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden.
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Das [[Bewertungsobjekt]] Unternehmen wird bei [[Diskontierungsverfahren]] ([[Ertragswertverfahren|Ertragswert-]] und [[ Discounted Cash-Flow-Verfahren|DCF-Verfahren]]) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden.
 
<ref>vgl. Wollny (2010), S. 94</ref>
 
<ref>vgl. Wollny (2010), S. 94</ref>
  
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== Literatur ==
 
== Literatur ==

Version vom 2. Juli 2016, 05:56 Uhr

erg FG, in Arbeit, nn verlinkt, (fehlende Links eintragen)

Unter Äquivalenzprinzipien versteht man jene Grundsätze die eingehalten werden müssen, damit das Bewertungsobjekt Unternehmen mit dem Vergleichsobjekt "sichere Anlage" verglichen werden kann.


Das Bewertungsobjekt Unternehmen wird bei Diskontierungsverfahren (Ertragswert- und DCF-Verfahren) mit einer sicheren Investitionsalternative verglichen. Damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, müssen Äquivalenzprinzipien beachtet werden. [1]

Äquivalenzprinzipien:

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Mandl / Rabel (1997), S. 75ff
  • Wollny (2010), S. 94ff

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Unterlage(n)

Einzelnachweise

  1. vgl. Wollny (2010), S. 94