Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Amtliche Veröffentlichung
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
siehe auch-> Firmenbuch
erg
eigene
Amtliche Veröffentlichungen z.B. Änderungen im Firmenbuch, Ausschreibungen finden sich in verschiedenen Quellen: erg ab/bis
- Amtsblatt der Wiener Zeitung: bis ;
- Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI): ab ;
- Amtsblatt der Europäischen Union (ABl): ab ;
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Amtsblatt der Wiener Zeitung
- Weiterleitung: Amtsblatt der Wiener Zeitung
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Zeitung
- Amtsblatt_zur_Wiener_Zeitung
Die Wiener Zeitung war auch das amtliche Veröffentlichungsorgan der Republik Österreich und enthielt ein Amtsblatt („Amtsblatt zur Wiener Zeitung“), in dem unter anderem Stellen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben oder Firmenbuchänderungen bekannt gemacht wurden. Ab 1999 begann das Justizministerium mit Veröffentlichungen im Internet und seit 1. Jänner 2000 werden Insolvenzen ausschließlich und rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht, die Wiener Zeitung druckt sie aber freiwillig weiterhin ab. Seit Beginn 2002 werden Firmenbuchänderungen sowohl online in der Ediktsdatei, als auch im Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Zeit kamen weitere Bereiche dazu und seit 1. Jänner 2005 erfolgen fast alle Veröffentlichungen, die in Gerichtsverfahren vorgesehen sind, in der Ediktsdatei.
Mit Bezug zur EU-Richtlinie 2019/1151[79] schaffte die österreichische Bundesregierung mit dem am 27. April 2023 im österreichischen Nationalrat beschlossenen WZEVI-Gesetz die Verpflichtung zur bezahlten Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und anderen Kundmachungen für Firmen ab, womit bis dahin die Zeitung zu einem erheblichen Teil finanziert wurde.[80][56] Nach Einstellung der gedruckten Ausgabe der Wiener Zeitung (und damit des gedruckten Amtsblatts) am 30. Juni 2023 werden die Pflichtveröffentlichungen seit 1. Juli 2023 in einer Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) verlautbart.[81]
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Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.8.2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.8.2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.8.2025;
Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform
- Weiterleitung: Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Verlautbarungs-_und_Informationsplattform_des_Bundes
Die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform, offiziell auch als EVI abgekürzt, ist ein staatliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan (digitales Amtsblatt) der Republik Österreich, das auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) von der Wiener Zeitung betrieben wird.
Veröffentlichungen, die früher im Amtsblatt zur Wiener Zeitung erschienen sind, erfolgen seit dem 1. Juli 2023 ausschließlich online. Die Plattform ermöglicht es Bürgern, Unternehmen sowie der Verwaltung, relevante Informationen kostenfrei und ohne Registrierung zentral abzurufen. Inhalt sind verschiedene Bekanntmachungen und sonstige Informationen von öffentlichem Interesse.
https://www.evi.gv.at/
EVI ist das bundesweite Amtsblatt der Republik Österreich, auf der wichtige rechtsverbindliche und öffentliche Informationen veröffentlicht werden. Seit dem 1. Juli 2023 ersetzt EVI das gedruckte Amtsblatt zur Wiener Zeitung und bleibt damit die offizielle Quelle für amtliche Bekanntmachungen.
Hier finden Sie Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes, Einladungen zu Hauptversammlungen, Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, Firmenbuchänderungen, Bilanzen, Warnungen der Finanzmarktaufsicht und vieles mehr.
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/egovernment_moderne_verwaltung/Elektronische-Verlautbarungs--und-Informationsplattform-des-Bundes-(EVI)--
EVI – Die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes
Am 19. Mai 2023 wurde das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht. Das WZEVI-Gesetz sieht u.a. vor, dass bei der Wiener Zeitung GmbH die
elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) des Bundes eingerichtet wird. Auf EVI sind ab 1. Juli 2023 alle Verlautbarungen zu veröffentlichen, die bisher im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vorzunehmen waren. Weiters können auch bundesgesetzlich vorgesehene Verlautbarungen, die bisher nicht im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht wurden, auf evi.gv.at erfolgen. EVI – Zentraler, kosten- und barrierefreier Zugang zu relevanten Informationen
EVI stellt Bürgerinnen/Bürgern sowie Unternehmen im Sinne eines digitalen "schwarzen Bretts“ unter evi.gv.at einen zentralen und kostenfreien Zugang zu relevanten Informationen zur Verfügung – jederzeit und ohne Einschränkungen. Auf EVI findet man ab 1. Juli 2023 beispielsweise Änderungen im Firmenbuch, Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften, Einladungen zu Hauptversammlungen, Stellenausschreibungen des Bundes oder Warnungen der Finanzmarktaufsicht.
EVI leistet damit als neues digitales Amtsblatt und als zentraler und barrierefreier Einstiegspunkt zu Verlautbarungen einen wertvollen Beitrag zur Transparenz in der Republik Österreich. EVI – Unentgeltliche Veröffentlichung von gesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen
Für die Veröffentlichung von bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen gem. § 6 WZEVI-Gesetz fallen keine Kosten an, wenn die zu veröffentlichenden Daten auf elektronischem Weg ohne weiteren Aufwand für die Wiener Zeitung GmbH bereitgestellt werden (Details dazu sind in den "
Bedingungen für Veröffentlichungen" geregelt).
Durch den Entfall des Drucks des "Amtsblatts zur Wiener Zeitung" sind die Anforderungen für die Übermittlung von Veröffentlichungen deutlich vereinfacht. Der Prozess der Einbringung einer Veröffentlichung ändert sich grundsätzlich nicht. EVI – Mehrwert und Nutzen
Veröffentlichungen sind nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen relevant, beispielsweise um sich über offene Stellen bei der Rechnungskontrolle unterliegender Unternehmen, Großverfahren oder Kollektivverträge zu informieren. Mit der Benachrichtigungsfunktion von EVI ist es auch möglich, sich über Veröffentlichungen zu bestimmten Themen automatisch informieren zu lassen.
Im Archiv von EVI finden sich auch alle Verlautbarungen des "Amtsblatts zur Wiener Zeitung" im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2023.
EVI wird ständig weiterentwickelt und trägt damit nicht nur zur Modernisierung der Verwaltung bei, sondern entspricht auch dem Grundgedanken der Digitalisierung in der Europäischen Union.
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Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.8.2025;
Amtsblatt der Europäischen Union (ABl)
- Weiterleitung: Amtsblatt der Europäischen Union
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsblatt_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl, engl. OJEU Official Journal of the European Union) ist das offizielle Veröffentlichungsblatt der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union. Frühere Titel waren von Dezember 1952 bis April 1958 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und von April 1958 bis Januar 2003 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.
Seit 1998 ist das Amtsblatt online abrufbar; die Papierausgabe von Reihe S wurde damals eingestellt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 ist grundsätzlich die elektronische Ausgabe des Amtsblatts rechtsverbindlich.[1] Seit dem 1. Oktober 2023 erscheinen die einzelnen Rechtsakte einzeln und ohne ein gemeinsames Inhaltsverzeichnis. Damit soll die Flexibilität bei der Verkündung der Rechtsvorschriften verbessert werden.[2]
- Gliederung
Seit 1968 ist das Amtsblatt geteilt in Reihe L (Législation) für Rechtsvorschriften (wie Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und Reihe C (Communications et informations) für andere Mitteilungen und Bekanntmachungen; beide haben Unterreihen. Seit 1978 gibt es zudem die Reihe S (Supplément) für Ausschreibungen öffentlicher Aufträge und EWIV-Bekanntmachungen (siehe TED). Sonderausgaben enthalten das zum Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden Mitgliedstaats geltende Sekundärrecht.[4]
- Amtsblatt bei [eur-lex.europa.eu eur-lex.europa.eu]
- EWR-Beilage bei [www.efta.int efta.int]
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.8.2025;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.8.2025;
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NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.8.2025;
Literatur
siehe auch -> Liste der verwendeten Abkürzungen
Weblinks
bei den einzelnen Kapiteln.
Einzelnachweise
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
- ↑ [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.8.2025.
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