Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einzelunternehmen

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Einzelunternehmer

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Österreich)

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991661.html

eigene Ein Einzelunternehmen in Österreich ist ein von einer natürlichen Person (Einzelunternehmer) geführtes Unternehmen. Diese Person führt das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig. Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb mit seinem gesamten Vermögen.[1]

Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. [2]

[3] [4] [5] [6] [7] [8]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

UBW KMU Haftung

eigene

[9] [10] [11] [12] [13] [14]

Besonderheiten

Hlf (lö)

  • Weiterleitung:

 (zT) ok 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[15] [16] [17] [18] [19] [20]

Firmenbucheintragung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> Firmenbuch

 (zT) ok 

eigene In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im Firmenbuch eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz e.U. zur Firma.

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[21] [22] [23] [24] [25] [26]

Haftung

  • Weiterleitung:

 erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Österreich)

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204 3. Haftung: (1) Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten, d.h. auch mit seinem privaten Vermögen; (2) der Erwerber haftet für die Verbindlichkeiten, wenn der Ausschluss nicht ins Handelsregister eingetragen wird; (3) Erben haften, wenn sie die Firma der Einzelunternehmung fortführen und die Erbschaft nicht ausschlagen.

https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen

eigene Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig. [27]

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[28] [29] [30] [31] [32] [33]

Zugelassene Tätigkeiten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[34] [35] [36] [37] [38] [39]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

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NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

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Einpersonengesellschaft

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft Die Einpersonengesellschaft (oder Einmanngesellschaft; englisch single member company) ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, die aus nur einem Gesellschafter besteht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft_(Europ%C3%A4ische_Union)


Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP[1]), lateinisch Societas Unius Personae, war eine geplante Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelte sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt gewesen wäre, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mit dieser Rechtsform wollte die EU mit einer eigenen Richtlinie (SUP-Richtlinie) die Gründung von europaweit agierenden, kostengünstigen, voll rechtsfähigen[2] und handlungsfähigen Einpersonengesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro und nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermöglichen und fördern (siehe auch: Europäische Integration).

Am 4. Juli 2018 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Richtlinie zurückgezogen.[44] Nach mehrjährigen Verhandlungen mit dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments war klar, dass für die Verabschiedung der Richtlinie keine Mehrheit zustande kommen würde.

Aufzuhebender Rechtsakt

Mit der Richtlinie 2009/102/EG vom 16. September 2009[45] wurde es den bereits nach nationalem Recht bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter ermöglicht, in der ganzen Union tätig zu sein. Diese Richtlinie soll mit dem Inkrafttreten der SUP-Richtlinie aufgehoben werden.

https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/ZahlenDatenFakten/Ein-Personen-Unternehmen_%28EPU%29_in_Oesterreich.html

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[52] [53] [54] [55] [56] [57]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Einzelunternehmen (Österreich), abgefragt 6.7.2025.
  2. WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen, abgefragt 6.7.2025.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  4. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  7. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  9. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  12. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  14. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  17. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  19. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  20. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  21. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  22. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  23. WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen, abgefragt 6.7.2025.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  25. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  26. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  27. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  28. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  30. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  32. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  33. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  35. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  36. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  37. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  38. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  39. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  40. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  41. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  42. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  43. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  44. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  45. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  46. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  47. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  48. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.

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