Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einlage (Begriff)

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siehe auch-> ausstehende Einlage, Einlagenrückgewähr

 ok 

Der Begriff Einlage bezeichnet:

Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 EStG[1].

[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]