Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Valuten (Begriff)
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Begriff (lö)
Der Valuta bezeichnet:
- Valuten (kein Singular): ausländisches Bargeld;
- Wertstellung, das ist der Zeitpunkt ab dem eine Buchung wirksam bzw. zinswirksam ist.[1] Nicht zu verwechseln mit der Fälligkeit;
- kurz:
- Valutapapiere, das sind Wertpaiere, die auf Fremdwährung lauten;
- Valutaschuld, dh auf Fremdwährung lautende Schulden.
Weblinks
- Valuta bei Wikipedia, abgefragt 17.5.2025;
* [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2025;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt ..2025;
- [
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt ..2025;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Wikipedia, Stichwort: Wertstellung, abgefragt 17.5.2025.
<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]