Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einlage (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Einzelnachweise)
(Begriff (lö))
Zeile 16: Zeile 16:
 
  ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.''
 
  ''Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.''
 
-------------
 
-------------
== Begriff (lö) ==
 
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
 
* Synonyme: ''[[]]'' -->
Zeile 25: Zeile 24:
  
 
Der Begriff '''Einlage''' bezeichnet:
 
Der Begriff '''Einlage''' bezeichnet:
* [[Einlage]] im Rechnungswesen die Zuführung Zuführungen von [[Wirtschaftsgut|Wirtschaftsgütern]] aus dem außerbetrieblichen Bereich.<ref>§ 4 Abs. 1 EStG[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/400/P4/NOR40257622].</ref>
+
* [[Einlage]] im Rechnungswesen die Zuführung Zuführungen von [[Wirtschaftsgut|Wirtschaftsgütern]] aus dem außerbetrieblichen Bereich;<ref>§ 4 Abs. 1 EStG[https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/400/P4/NOR40257622].</ref>
 +
* Erhöhung des [[Haftungsfonds]] im [[Unternehmensrecht]] in Form von [[vereinbarte Einlage]], [[Pflichteinlage]] und [[Hafteinlage]];
 
* Einlagen bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Bank Banken] in Form von  
 
* Einlagen bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Bank Banken] in Form von  
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Sichteinlage Sichteinlage], ein Guthaben auf Bankkonten
 
:* [https://de.wikipedia.org/wiki/Sichteinlage Sichteinlage], ein Guthaben auf Bankkonten

Version vom 30. Oktober 2025, 07:10 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1# fehlende Links eintragen, kein Link auf diese Seite bei Einlage einfügen

* Seite auf Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Stichwörter löschen

* Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->

 Diese Seite ist noch in Arbeit

nn vollständig, Kurzinfo!

Diese Seite stellt die für die Unternehmensbewertung wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

siehe auch-> ausstehende Einlage, Einlagenrückgewähr

 ok 

Der Begriff Einlage bezeichnet:

Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 EStG[1].

[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]