Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einlage (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Oktober 2025, 06:46 Uhr

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Begriff (lö)

siehe auch-> ausstehende Einlage, Einlagenrückgewähr

 ok 

Der Begriff Einlage bezeichnet:

Einzelnachweise

  1. § 4 Abs. 1 EStG[1].

[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]