Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einzelunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

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In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im [[Firmenbuch]] eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz ''e.U.'' zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Firma Firma].
 
In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im [[Firmenbuch]] eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz ''e.U.'' zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Firma Firma].

Version vom 16. Juli 2025, 05:34 Uhr

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Kurzinfo! 

Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Einzelunternehmer

 ok 

Ein Einzelunternehmen ist ein von einer natürlichen Person (Einzelunternehmer) geführtes Unternehmen. Diese Person führt das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig. [1]

Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. [2]

Bedeutung

Einzelunternehmen stellen in der Regel ein kleines und mittleres Unternehmen dar, jedenfalls ist der Einfluss des Einzelunternehmens als Schlüsselperson zu beachten. Die unbeschränkte Haftung und unentgeltliche Mitarbeit des Einzelunternehmers ist durch Avialprovision und Unternehmerlohn abzugelten.

Trotz der Häufigkeit der Einzelunternehmen werden diese in der Literatur zur Unternehmensbewertung nur im Zusammenhang mit KMU behandelt.

Besonderheiten

Firmenbucheintragung

Hauptartikel-> Firmenbuch

In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im Firmenbuch eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz e.U. zur Firma.

Haftung

 (zT) ok  

Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig. [3]

Einpersonengesellschaft

  • Weiterleitung: Einpersonengesellschaft

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft_(Europ%C3%A4ische_Union)

https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/ZahlenDatenFakten/Ein-Personen-Unternehmen_%28EPU%29_in_Oesterreich.html

eigene Die Einpersonengesellschaft ist in Deutschland eine Kapitalgesellschaft, die immer nur einen Gesellschafter haben kann.[4]

Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP, lateinisch Societas Unius Personae), war eine geplante Rechtsform in der Europäischen Union] und im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie wäre der Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar. Der Entwurf wurde 2018 von der Europäische Kommission zurückgezogen. [5]

Die Wirtschaftskammer Österreich führt in seinen Statistiken Ein-Personen-Unternehmen an. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die nur aus einer einzigen Person bestehen, d.h. sie beschäftigen keine Arbeitnehmer. Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;

[6] [7] [8] [9] [10] [11]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Einzelunternehmen (Österreich), abgefragt 6.7.2025.
  2. WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen, abgefragt 6.7.2025.
  3. WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen, abgefragt 6.7.2025.
  4. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Einpersonengesellschaft, abgefragt 6.7.2025.
  5. Wikipedia, Stichwort: Einpersonengesellschaft_(Europäische_Union), abgefragt 6.7.2025.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  7. [ Wiktionary, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.
  10. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 6.7.2025.

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