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Arten: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.<ref>Detail vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht#Vier_Arten_des_Richterrechts Wikipedia, Stichwort: Richterrecht], abgefragt 4.5.2023.</ref>
 
Arten: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.<ref>Detail vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht#Vier_Arten_des_Richterrechts Wikipedia, Stichwort: Richterrecht], abgefragt 4.5.2023.</ref>
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* [https://www.parlament.gv.at/eu-internationales/europaeische-union/rechtsgrundlagen/die-gesetzgebung-in-der-eu Die Gesetzgebung in der EU bei Parlament Österreich], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://www.bmeia.gv.at/themen/europapolitik/eu-gesetzgebung EU-Gesetzgebung bei Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten], abgefragt 17.4.2026;
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Eine Verordnung der Europäischen Union ('''EU-Verordnung''') ist ein Rechtsakt der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union] mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU) Wikipedia, Stichwort: Verordnung (EU)], abgefragt 17.4.2026.</ref> Sie gilt unmittelbar, d.h., sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.<ref>[
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* [https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de Arten von Rechtsvorschriften bei EU], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991395 EU(EG)-Verordnung bei Oesterreich.gv.at], abgefragt 17.4.2026;
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'''EU-Richtlinie''' sind Rechtsakte der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union] die von den Mitgliedsstaaten durch Gesetze umgesetzt werden müssen.<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU) Wikipedia, Stichwort: Richtlinie (EU)], abgefragt 17.4.2026.</ref> Wird eine EU(EG)-Richtlinie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt oder wird sie unvollständig oder verspätet umgesetzt, so können sich Betroffene vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die EU(EG)-Richtlinie berufen.<ref>[
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU) Richtlinie (EU) bei Wikipedia], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de Arten von Rechtsvorschriften bei EU], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.991396  EU(EG)-Richtlinie bei Oesterreich.gv.at], abgefragt 17.4.2026;
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'''Beschlüsse''' sind EU-Rechtsakte, die verbindlich und unmittelbar anwendbar sind für diejenigen, an die sie gerichtet sind (beispielsweise ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen).<ref>[https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften], abgefragt 17.4.2026.</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_(EU) Beschluss_(EU) bei Wikipedia], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de Arten von Rechtsvorschriften bei EU], abgefragt 17.4.2026;
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'''EU-Empfehlungen''' sind unverbindliche Rechtsakte der EU.<ref>[https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften], abgefragt 17.4.2026.</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlung_(EU) Empfehlung (EU) bei Wikipedia], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de Arten von Rechtsvorschriften bei EU], abgefragt 17.4.2026;
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=== EU-Stellungnahme ===
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In einer '''Stellungnahme''' können sich die Institutionen in unverbindlicher Form zu einem Sachverhalt äußern. Sie stellt für die Adressaten also keine rechtliche Verpflichtung dar und ist nicht verbindlich. Stellungnahmen können von den wichtigsten EU-Organen (Kommission, Rat, Parlament) sowie dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss abgegeben werden.<ref>[https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften], abgefragt 17.4.2026.</ref>
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Stellungnahme_(EU) Stellungnahme (EU) bei Wikipedia], abgefragt 17.4.2026;
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* [https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/law/types-legislation_de Arten von Rechtsvorschriften bei EU], abgefragt 17.4.2026;
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== Gold-Plating ==
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'''Gold-Plating''' bezeichnet eine Ermessensüberschreitung der Mitgliedsstaaten der [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäischen Union] bei der Umsetzung von [[EU-Richtlinie]]n.<ref>[https://www.gabler-banklexikon.de/definition/goldplating-71015 Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Goldplating], abgefragt 18.4.2026.</ref>
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<u>Varianten:</u><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Gold-Plating Wikipedia, Stichwort: Gold-Plating], abgefragt 18.4.2026.</ref>
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* ''Unechtes Gold-Plating:'' die Anwendung der EU-Richtlinie auf Sachverhalte, die gar nicht Gegenstand der EU-Richtlinie sind.
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* ''Echtes Gold-Plating:'' die von der EU vorgesehene Regelungsintensität wird durch die strengere Umsetzung in nationales Recht noch gesteigert.
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* ''Passives Gold-Plating:'' das Beibehalten höherer nationaler Schutznormen nach Umsetzung einer weniger weitgehenden EU-Richtlinie in nationales Recht.
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; Gesetz
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* [https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/46/20190528 Anti-Gold-Plating-Gesetz], BGBl. BGBl. I Nr. 46/2019;
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:Weblinks
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Gold-Plating Gold-Plating bei Wikipedia], abgefragt 18.4.2026;
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* [https://www.gabler-banklexikon.de/definition/goldplating-71015 Goldplating bei Gablers Banklexikon], abgefragt 18.4.2026;
  
 
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'''Rechtsobjekt'''(oder (Rechts-)Gegenstand) bezeichnet in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft] einen Gegenstand, der einem [[Herrschaftsrecht (Privatrecht)|Herrschaftsrecht]] durch ein Rechtssubjekt unterliegt oder unterliegen kann. Gegensatz sind die [[Rechtssubjekte]].<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt Wikipedia, Stichwort: Rechtsobjekt], abgefragt 4.5.2023.</ref>
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'''Rechtsobjekt'''(oder (Rechts-)Gegenstand) bezeichnet in der [[Rechtswissenschaft]] einen Gegenstand, der einem [[Herrschaftsrecht (Privatrecht)|Herrschaftsrecht]] durch ein Rechtssubjekt unterliegt oder unterliegen kann. Gegensatz sind die [[Rechtssubjekte]].<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsobjekt Wikipedia, Stichwort: Rechtsobjekt], abgefragt 4.5.2023.</ref>
  
 
Sie sind die Bezugspunkt der [[Dingliches Recht|dinglichen]] und [[obligatorisches Recht|obligatorischen Rechte]], die ein Rechtssubjekt haben kann. Rechtsobjekte sind die [[Sache]]n. Rechtsobjekte sind nur (passive) Bezugspunkte von Rechten und Pflichten, die Rechtssubjekten zustehen, nicht aber Träger eigener subjektiver Rechte und Pflichten.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/pdf/zivilrecht2004_kapitel4.pdf Barta (2004), Kap. 4 A/I], abgefragt 4.5.2023..</ref>
 
Sie sind die Bezugspunkt der [[Dingliches Recht|dinglichen]] und [[obligatorisches Recht|obligatorischen Rechte]], die ein Rechtssubjekt haben kann. Rechtsobjekte sind die [[Sache]]n. Rechtsobjekte sind nur (passive) Bezugspunkte von Rechten und Pflichten, die Rechtssubjekten zustehen, nicht aber Träger eigener subjektiver Rechte und Pflichten.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/pdf/zivilrecht2004_kapitel4.pdf Barta (2004), Kap. 4 A/I], abgefragt 4.5.2023..</ref>

Aktuelle Version vom 18. April 2026, 14:56 Uhr

Kurzinfo!

Das objektive Recht ist die aus der Rechtsordnung resultierende Summe der Rechtsnormen die ein Staat für alle Rechtssubjekte (Personen) bereit stellt, damit diese davon Gebrauch machen können.[1]

siehe auch-> Recht (Begriff), Subjektives Recht

Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört auch das Gewohnheitsrecht und die Gesetzesauslegung durch die Judikative, sowie die Durchsetzung des Rechts durch die Exekutive (die Staatsgewalt).[2]

Zweiteilung der Rechtsordnung:

Aus der Zweiteilung der Rechtsordnung ergibt sich, dass ein bestimmter Fall, eine bestimmte Materie (auch eine Norm) ist entweder dem einen oder dem anderen Rechtsgebiet zuzuordnen. [3]

Abrentzungstheorien:

Die drei Theorien sind kombiniert anwendbar, sie schließen sich demnach nicht gegenseitig aus. [4]

Rechtsnorm

Eine Rechtsnorm ist eine Norm die auf einer gesetzlichen Grundlage oder im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift generell-abstrakter Natur. [5] Normen werden auch als Rechtssatz bezeichnet. Im engeren Sinn werden Rechtssätze als die komprimierte Darstellung der wesentlichen Aussagen einer Gerichtsentscheidung zB im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich bezeichnet (Leitsätze).[6] Rechtsnomen leiten sich aus Rechtsquellen her.[7]

Positives Recht oder gesatztes Recht ist das vom Menschen gesetzte Recht. Der Gegenbegriff ist das Naturrecht. Positives Recht sind nicht nur förmliche parlamentarische Gesetze, sondern unter anderem auch das Gewohnheitsrecht und das Richterrecht.[8]

Arten:

Gesetz

Unter Gesetz versteht man materiell jede Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt, förmlich formell jeden Willensakt, welcher im Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist. Der Gesetzestext ist der konkrete Wortlaut eines Gesetzes. Das durch Gesetz geschaffene Recht heißt Gesetzesrecht. [9]

Gesetze sind entsprechend dem Stufenbau der Rechtsordnung hierarchisch gegliedert:

Dabei muss die jeweils rangtiefere Norm in einer ranghöheren Norm ihre Grundlage und Deckung finden.[10]

Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.[11]

Wichtig sind:

Ersitzung kann als Gewohnheitsrecht angesehen werden.

Handelsbrauch

Ein Handelsbrauch (fr. Usance) liegt vor, wenn es sich um eine bei Handelsgeschäften der Kaufleute untereinander verpflichtende Regel handelt, die auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung der Beteiligten zugrunde liegt. [12]

Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat. Sind Verträge unklar formuliert und deshalb auslegungsbedürftig, ist auf die Verkehrssitte Rücksicht zu nehmen.[13]

Richterrecht

Von Richterrecht spricht man, wenn die Gerichte in übereinstimmender und ständiger Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung abstrakte Rechtssätze entwickeln und diese bei ihrer Entscheidungsfindung regelmäßig (mit)berücksichtigen.[14]

Arten: gesetzeskonkretisierendes, lückenfüllendes, gesetzesvertretendes und gesetzeskorrigierendes Richterrecht.[15]

Rechtsetzung der Europäischen Union

Die Rechtssetzung erfolgt nach einem Gesetzgebungsverfahren an dem das Europäische Parlament als Volksvertretung sowie der Rat der Europäischen Union als Vertretung der Mitgliedstaaten (Länderkammer) teilnimmt. Hierbei wird unterschieden zwischen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, welches den Großteil der Rechtssetzungsakte ausmacht, und dem besonderen Gesetzgebungsverfahren, welches nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt.[16]

Arten von Gesetzgebungsakten

  • rechtlich verbindlich:
  • rechtlich nicht verbindlich:

Weblinks

EU-Verordnung

Eine Verordnung der Europäischen Union (EU-Verordnung) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Wirksamkeit in den Mitgliedstaaten.[17] Sie gilt unmittelbar, d.h., sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.[18]

Weblinks

EU-Richtlinie

EU-Richtlinie sind Rechtsakte der Europäischen Union die von den Mitgliedsstaaten durch Gesetze umgesetzt werden müssen.[19] Wird eine EU(EG)-Richtlinie von den Mitgliedstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt oder wird sie unvollständig oder verspätet umgesetzt, so können sich Betroffene vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die EU(EG)-Richtlinie berufen.[20]

Weblinks

EU-Beschluss

Beschlüsse sind EU-Rechtsakte, die verbindlich und unmittelbar anwendbar sind für diejenigen, an die sie gerichtet sind (beispielsweise ein EU-Land oder ein einzelnes Unternehmen).[21]

Weblinks

EU-Empfehlung

EU-Empfehlungen sind unverbindliche Rechtsakte der EU.[22]

Weblinks

EU-Stellungnahme

In einer Stellungnahme können sich die Institutionen in unverbindlicher Form zu einem Sachverhalt äußern. Sie stellt für die Adressaten also keine rechtliche Verpflichtung dar und ist nicht verbindlich. Stellungnahmen können von den wichtigsten EU-Organen (Kommission, Rat, Parlament) sowie dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss abgegeben werden.[23]

Weblinks

Gold-Plating

Gold-Plating bezeichnet eine Ermessensüberschreitung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Umsetzung von EU-Richtlinien.[24]

Varianten:[25]

  • Unechtes Gold-Plating: die Anwendung der EU-Richtlinie auf Sachverhalte, die gar nicht Gegenstand der EU-Richtlinie sind.
  • Echtes Gold-Plating: die von der EU vorgesehene Regelungsintensität wird durch die strengere Umsetzung in nationales Recht noch gesteigert.
  • Passives Gold-Plating: das Beibehalten höherer nationaler Schutznormen nach Umsetzung einer weniger weitgehenden EU-Richtlinie in nationales Recht.
Gesetz
Weblinks

Rechtsobjekt / -subjekt

Rechtsobjekt

siehe auch-> Sache

Rechtsobjekt(oder (Rechts-)Gegenstand) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Gegenstand, der einem Herrschaftsrecht durch ein Rechtssubjekt unterliegt oder unterliegen kann. Gegensatz sind die Rechtssubjekte.[26]

Sie sind die Bezugspunkt der dinglichen und obligatorischen Rechte, die ein Rechtssubjekt haben kann. Rechtsobjekte sind die Sachen. Rechtsobjekte sind nur (passive) Bezugspunkte von Rechten und Pflichten, die Rechtssubjekten zustehen, nicht aber Träger eigener subjektiver Rechte und Pflichten.[27]

Rechtssubjekt

siehe auch-> Person

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten. Gegensatz sind die Rechtsobjekte. [28]

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht ist der Teil der Rechtsordnung der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) regelt. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie das die Organisation und Funktion des Staats betreffende Staatsorganisationsrecht, wie beispielsweise die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte oder Regelungen über das Dienstverhältnis der Beamten. [29]

Das öffentliche Recht umfasst ua folgende Materien:[30]

  • Internationales Recht
  • Nationales Recht

Steuerrecht

  • Synonyme: Abgabenrecht

siehe auch-> Steuer

Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt.[31]

Nach der Kompetenzverteilung wird unterschieden: [32]

  • Abgabenhoheit
  • Ertragshoheit und
  • Verwaltungshoheit .

Abgabenhoheit ist die Besteuerungs- oder Gesetzgebungshoheit, dh die Zuständigkeit einer Gebietskörperschaft zur Aufstellung steuerrechtlicher Tatbestände.[33] Die nationale Abgabenhoheit wird durch das Steuerrecht der EU begrenzt. So gibt die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie enge Grenzen für das nationale Umsatzsteuergesetze vor.

Ertragshoheit bedeutet das Recht der Gebietskörperschaft über den Ertrag der Abgabe zu verfügen.[34]

Die Verwaltungshoheit bezeichnet die Zuständigkeit zur Vollziehung der Steuergesetze.[35]

Nach der Ertragshoheit werden unterschieden: [36]

  • ausschließliche Bundesabgaben
  • geteilte Abgaben
  • Landes- und
  • Gemeindeabgaben.

Arten Steuerrecht: [37]

  • Formelles Steuerrecht: enthält die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts (Bundesabgabenordnung (BAO).
  • Materielles Steuerrecht: Dieses regelt Steuersubjekt, Steuerobjekt, Befreiungen, Bemessungsgrundlage und Steuersätze der einzelnen Steuerarten.

Wichtige Hinweise finden sich:

Privatrecht

  • Synonyme: Zivilrecht

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten [38] Im Privatrecht herrscht grundsätzlich Gleichstellung der Rechtspartner.[39]

Wichtige Kodifikationen sind:

Arten des Privatrechts:

Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist das Sonderprivatrecht der Unternehmen. Es wird in Österreich im Unternehmensgesetzbuch und in Deutschland im Handelsgesetzbuch normiert. Aktuell wird das Unternehmensrecht stark durch Rechtsetzungen der Europäischen Union beeinflusst. [40]

Das deutsche Handelsgesetzbuch wurde 1939 in Österreich eingeführt. Es blieb auch nach 1945 in Kraft. 2007 wurde das HGB erweitert und in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt.[41]

Geltungsbereich

Das UGB gilt für Unternehmer. Dieser Begriff ist weiter als der Kaufmannsbegriff des HGB.

Unternehmer iSd UGB ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.[42]

siehe auch-> Unternehmer (Begriff)

Gliederung

Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:

Literatur

Fachliteratur

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Allgemeines


Öffentliches Recht / Steuerrecht


Privatrecht / Unternehmensrecht

Einzelnachweise

  1. Barta (2004), Kap. A/I/4), abgefragt 4.5.2023.
  2. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Rechtsordnung, abgefragt 4.5.2023.
  3. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Privatrecht, abgefragt 4.5.2023.
  4. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Privatrecht, abgefragt 4.5.2023.
  5. Wikipedia, Stichwort: Rechtsnorm, abgefragt 4.5.2023.
  6. Wikipedia, Stichwort: Rechtssatz, abgefragt 4.5.2023.
  7. Wikipedia, Stichwort: Rechtsquelle, abgefragt 4.5.2023.
  8. Wikipedia, Stichwort: Positives Recht, abgefragt 4.5.2023..
  9. Wikipedia, Stichwort: Gesetz, abgefragt 4.5.2023.
  10. Barta (2004), S. 41, abgefragt 4.5.2023.
  11. Wikipedia, Stichwort: Gewohnheitsrecht, abgefragt 4.5.2023.
  12. Wikipedia, Stichwort: Handelsbrauch unter Verweis auf BGH 2.5.1984, VIII ZR 38/83; abgefragt 4.5.2023.
  13. Wikipedia, Stichwort: Verkehrssitte, abgefragt 4.5.2023.
  14. Wikipedia, Stichwort: Richterrecht, abgefragt 4.5.2023.
  15. Detail vgl. Wikipedia, Stichwort: Richterrecht, abgefragt 4.5.2023.
  16. Wikipedia, Stichwort: Rechtsetzung der Europäischen Union, abgefragt 17.4.2026.
  17. Wikipedia, Stichwort: Verordnung (EU), abgefragt 17.4.2026.
  18. [ Oesterreich.gv.at, Stichwort: EU(EG)-Verordnung], abgefragt 17.4.2026.
  19. Wikipedia, Stichwort: Richtlinie (EU), abgefragt 17.4.2026.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 17.4.2026.
  21. EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften, abgefragt 17.4.2026.
  22. EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften, abgefragt 17.4.2026.
  23. EU, Stichwort: Arten von Rechtsvorschriften, abgefragt 17.4.2026.
  24. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Goldplating, abgefragt 18.4.2026.
  25. Wikipedia, Stichwort: Gold-Plating, abgefragt 18.4.2026.
  26. Wikipedia, Stichwort: Rechtsobjekt, abgefragt 4.5.2023.
  27. Barta (2004), Kap. 4 A/I, abgefragt 4.5.2023..
  28. Wikipedia, Stichwort: Rechtssubjekt, abgefragt 4.5.2023.
  29. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Öffentliches Recht, abgefragt 4.5.2023.
  30. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Öffentliches Recht, abgefragt 4.5.2023.
  31. Wikipedia, Stichwort: Steuerrecht (Deutschland), abgefragt 4.5.2023.
  32. Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 342.
  33. Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 342.
  34. Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 342.
  35. Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 342.
  36. Vgl. Doralt / Ruppe II (2006) Rz. 345.
  37. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Steuerrecht, abgefragt 4.5.2023.
  38. Wikipedia, Stichwort: Privatrecht, abgefragt 4.5.2023.
  39. Barta (2004), S. 3, abgefragt 4.5.2023.
  40. Wikipedia, Stichwort: Handelsgesetzbuch, abgefragt 4.5.2023.
  41. Wikipedia, Stichwort: Unternehmensgesetzbuch, abgefragt 4.5.2023.
  42. § 1 UGB[1].
  43. Details vgl. Weblinks Unternehmensbewertung