Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Einzelunternehmen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''nn vollständig''',</s> '''Kurzinfo!'''
 
 
 
<s> Diese Seite stellt die für die [[Unternehmensbewertung]] wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber '''keinen Anspruch auf Vollständigkeit.'''</s>
 
 
 
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<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Österreich) </u>'' </s> <!--
 
Ein Einzelunternehmen in Österreich ist ein von einer natürlichen Person (Einzelunternehmer) geführtes Unternehmen. Diese Person führt das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig. -->
 
 
 
<s>''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204 </u>'' </s> <!--  -->
 
 
 
<s>''<u>https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen </u>'' </s> <!--
 
;Begriff
 
 
 
Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Der Einzelunternehmer kann Eigentümer oder Pächter des Unternehmens sein. Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. Dass der Inhaber dieses Unternehmen allein betreibt, bedeutet nicht, dass er gänzlich auf sich allein gestellt ist. Er kann Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen und sich bei der Ausführung der von ihm übernommenen Aufträge auch Erfüllungsgehilfen bedienen, sofern der Vertrag nicht seine höchstpersönliche Auftragserfüllung enthält. Diese Leistungserbringung kann aber nicht nur durch einen Arbeitnehmer, sondern auch durch einen selbstständigen Subunternehmer erfolgen. -->
 
 
 
<s>''<u>https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991661.html </u>'' </s> <!--
 
Eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer ist eine einzige natürliche Person, die ein Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Sie haftet mit ihrem privaten Vermögen unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer kann Eigentümerin/Eigentümer oder Pächterin/Pächter des Unternehmens sein. Dass die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer ihr/sein Unternehmen allein betreibt, bedeutet nicht, dass sie/er gänzlich auf sich allein gestellt ist. Sie/er kann z.B. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen.
 
 
 
Ausführliche Informationen zum Thema "Gründungsfahrplan Einzelunternehmen" finden sich auf USP.gv.at. -->
 
 
 
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Ein '''Einzelunternehmen''' <s>in Österreich</s> ist ein von einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]] ('''Einzelunternehmer''') geführtes [[Unternehmen]]. Diese Person führt das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und ist einkommensteuerpflichtig. <s>Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb mit seinem gesamten Vermögen.</s><ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Österreich) Wikipedia, Stichwort: Einzelunternehmen (Österreich)], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
 
 
Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. <ref>[https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
 
 
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== Bedeutung ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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== Besonderheiten ==
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
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<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
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=== Firmenbucheintragung ===
 
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''Hauptartikel-> [[Firmenbuch#Einzutragende Rechtsträger|Firmenbuch]]''
 
<!-- * Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''<u>eigene </u>'' <s></s> <!--  -->
 
In Österreich können Einzelunternehmen unabhängig von der Größe im [[Firmenbuch]] eingetragen werden. Bei Überschreiten einer Umsatzgrenze müssen sie eingetragen werden. Sie tragen dann den Zusatz ''e.U.'' zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Firma Firma].
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
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Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
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=== Haftung ===
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]'' -->
 
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''' erg <!-- (zT) ok -->'''
 
 
 
<s>''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Österreich) </u>'' </s> <!--
 
Der Einzelunternehmer haftet für die Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb mit seinem gesamten Vermögen. -->
 
 
 
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204 </u>'' <s></s> <!--  -->
 
3. Haftung:
 
(1) Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten, d.h. auch mit seinem privaten Vermögen;
 
(2) der Erwerber haftet für die Verbindlichkeiten, wenn der Ausschluss nicht ins Handelsregister eingetragen wird;
 
(3) Erben haften, wenn sie die Firma der Einzelunternehmung fortführen und die Erbschaft nicht ausschlagen.
 
 
 
<s>''<u>https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen </u>'' </s> <!--
 
Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig. -->
 
 
 
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Der Einzelunternehmer [[unbeschränkte Haftung|haftet unbeschränkt]] mit seinem gesamten [[Betriebsvermögen|Betriebs-]] und [[Privatvermögen]]. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich vom Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig. <ref>[https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen WKO.at, Stichwort: Einzelunternehmen], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
 
 
<s><u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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Wiktionary, Stichwort:
 
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* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
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Wikipedia, Stichwort:
 
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== NN ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
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<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
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<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
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Wiktionary, Stichwort:
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
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== Einpersonengesellschaft ==
 
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''Hauptartikel-> [[]]''
 
* Synonyme: ''[[]]''
 
''siehe auch-> [[]]''
 
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'''fe <!-- erg (zT) ok -->'''
 
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft </u>'' <s></s> <!--  -->
 
Die Einpersonengesellschaft (oder Einmanngesellschaft; englisch single member company) ist eine Gesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, die aus nur einem Gesellschafter besteht.
 
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Einpersonengesellschaft_(Europ%C3%A4ische_Union) </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
 
 
Die europäische Einpersonengesellschaft (SUP[1]), lateinisch Societas Unius Personae, war eine geplante Rechtsform in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Es handelte sich dabei um eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter (Einpersonengesellschaft), bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt gewesen wäre, wie beispielsweise bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
 
 
 
Mit dieser Rechtsform wollte die EU mit einer eigenen Richtlinie (SUP-Richtlinie) die Gründung von europaweit agierenden, kostengünstigen, voll rechtsfähigen[2] und handlungsfähigen Einpersonengesellschaften mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro und nach weitgehend einheitlichem Rechtsprinzipien ermöglichen und fördern (siehe auch: Europäische Integration).
 
 
 
Am 4. Juli 2018 hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Richtlinie zurückgezogen.[44] Nach mehrjährigen Verhandlungen mit dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments war klar, dass für die Verabschiedung der Richtlinie keine Mehrheit zustande kommen würde.
 
 
 
;Aufzuhebender Rechtsakt
 
Mit der Richtlinie 2009/102/EG vom 16. September 2009[45] wurde es den bereits nach nationalem Recht bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter ermöglicht, in der ganzen Union tätig zu sein. Diese Richtlinie soll mit dem Inkrafttreten der SUP-Richtlinie aufgehoben werden.
 
 
 
''<u>https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/ZahlenDatenFakten/Ein-Personen-Unternehmen_%28EPU%29_in_Oesterreich.html </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
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''<u>eigene </u>'' <s></s> <!--  -->
 
 
 
<u>Literatur</u>
 
 
 
<u>Weblinks</u>
 
 
 
* [
 
NN bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 6.7.2025;
 
* [
 
NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
<ref>
 
</ref>
 
<ref>[
 
Wikipedia, Stichwort:
 
], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Wiktionary, Stichwort:
 
], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
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Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort:
 
], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort:
 
], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
<ref>[
 
Grundlagen Statistik, Stichwort:
 
], abgefragt 6.7.2025.</ref>
 
 
 
== <s>Literatur</s> ==
 
<small> </small> <u> </u> <s> </s> <!--  -->
 
<!-- === Gesetz ===
 
 
 
=== Erlässe ===
 
 
 
=== Fachgutachten ===
 
 
 
=== Fachliteratur ===
 
" *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small>
 
 
 
=== Judikatur ===
 
 
 
=== Unterlage(n) ===
 
<small> Sortiert nach Dateiname </small>
 
 
 
''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Literatur]], [[Liste englische Fachausdrücke]],
 
[[Liste der verwendeten Abkürzungen]], [[Liste der verwendeten Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]]'' -->
 
 
 
== Weblinks ==
 
<small> </small> <u> </u> <!--  -->
 
 
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(%C3%96sterreich) Einzelunternehmen (Österreich) bei Wikipedia], abgefragt 6.7.2025;
 
* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzelkaufmann-36204 Einzelkaufmann bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 6.7.2025;
 
* [https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/einzelunternehmen Einzelunternehmen bei WKO.at], abgefragt 6.7.2025;
 
* [https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991661.html Einzelunternehmen bei Oesterreich.gv.at], abgefragt 6.7.2025;
 
 
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
 
 
<nowiki><s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
 
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
 
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
 
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
 
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
 
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
 
[[Kategorie:Steuerrecht]]
 
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]</s>
 
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
 
<s>[[Kategorie:Wert]]
 
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]</s>
 
</nowiki>
 

Aktuelle Version vom 17. Juli 2025, 05:59 Uhr

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