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<u>Aktuell</u> ist für jede Unternehmensbewertung eine [[Unternehmensplanung]] aufzustellen. Im einfachsten Fall ist nur eine [[Plan-GuV|Plan-Gewinn- und Verlustrechnung]] aufzustellen (nur für Ertragsüberschuss bzw. Einnahmenüberschuss'''fe links'''). In der Regel ist jedoch eine [[integrierte Planung]] aufzustellen.
  
 
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KFS/BW 1 (2006) verlangte eine Planerstellung durch das Unternehmen.<ref>vgl. dazu Grbenic, St / Grbenic St.A (2011)</ref> Nach KFS/BW 1 (2014) und IDW S1 kann auch der Gutachter die Planung erstellen.<ref>Hager (2014a), 1123</ref>
  
KFS/BW 1 (2006) verlangte eine Planerstellung durch das Unternehmen. Nach KFS/BW 1 (2014) und IDW S1 kann auch der Gutachter die Planung erstellen.<ref>Hager (2014a), 1123</ref>
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== integrierte Planung ==
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'''gilt nur für Detailplanungszeitraum'''
 
'''gilt nur für Detailplanungszeitraum'''
  
Für die Unternehmensbewertung ist eine sogenannte '''integrierte Unternehmensplanung''', bestehend aus [[Plan-Gewinn- und Verlustrechnung]], [[Plan-Bilanz]]en und [[Finanzplan]] (Cash Flow-Planung) notwendig. Der Finanzplan dient der Ableitung der unmittelbar bewertungsgegenständlichen Cash Flows, kann jedoch ohne Plan-GuV sowie Plan-Bilanz nicht erstellt werden.<ref>Bachl (2015), 16</ref>
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Für die Unternehmensbewertung ist eine sogenannte '''integrierte Unternehmensplanung''', bestehend aus [[Plan-Gewinn- und Verlustrechnung]], [[Plan-Bilanz]]en und [[Finanzplan]] (Cash Flow-Planung) notwendig. Der Finanzplan dient der Ableitung der unmittelbar bewertungsgegenständlichen Cash Flows, kann jedoch ohne Plan-GuV sowie Plan-Bilanz nicht erstellt werden.<ref>Bachl (2018), 24.</ref>
 
 
Um Inkonsistenzen in der Ableitung Planwerte zu vermeiden ist eine integrierte Planung zwingende Voraussetzung einer Unternelunensbewertung.<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 244</ref>
 
  
''siehe auch-> [[integrierte Planung]]''
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Um Inkonsistenzen bei der Ableitung der Planwerte zu vermeiden, ist eine integrierte Planung zwingende Voraussetzung einer Unternehmensbewertung.<ref>WP-Handbuch II (2014), Rz. A 244</ref>
  
 
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''Hauptartikel-> [[Mehrphasenmodell]]''
Da das Unternehmen nur einen bestimmten Zeitraum plant, die Unternehmensbewertung jedoch von einer [[unbegrenzte Unternehmensdauer|unbegrenzten Unternehmensdauer]] ausgeht, sind mehrere Planungsphasen mit unterschiedlicher Planungsgenauigkeit erforderlich:
 
  
 
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Da das Unternehmen nur einen bestimmten Zeitraum plant, die Unternehmensbewertung jedoch von einer [[unbegrenzte Unternehmensdauer|unbegrenzten Unternehmensdauer]] ausgeht, sind mehrere Planungsphasen mit unterschiedlicher Planungsgenauigkeit erforderlich:
 
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* [[Grobplanungsphase]] '''lö:'''[[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Grobplanungsphase]]
 
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* [[Rentenphase]] '''lö:'''[[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rentenphase]]
 
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== Planplausibilisierung ==
 
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Beurteilung der Planung:  erhöhte Aufmerksamkeit.
 
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* formelle Plausibilität  
 
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* materielle Plausibilität
 
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* Mandl / Rabel (1997), Prognose 141 ff
 
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* WP-Handbuch II (2014), Rz. A 220 ff
 
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'''ausblenden'''* Grbenic, St / Grbenic St.A (2011)
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== Weblinks ==
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensplanung Unternehmensplanung bei Wikipedia], abgefragt: 16.2.2017
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensplanung Unternehmensplanung bei Wikipedia], abgefragt: 10.7.2017
* [http://www.bdu.de/media/3706/gop21-web.pdf Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) des Instituts der Unternehmensberater IdU im BDU], abgefragt: 16.2.2017
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* [http://www.bdu.de/media/3706/gop21-web.pdf Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) des Instituts der Unternehmensberater IdU im BDU], abgefragt: 10.7.2017
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==

Aktuelle Version vom 2. Dezember 2023, 06:17 Uhr

in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite Synonyme: Prognose, Planung

Die Planung der finanziellen Überschüsse stellt ein zentrales Element jeder Unternehmensbewertung dar.[1]

Grundsätzlich sind alle Informationen zu erheben, die für die Planung der finanziellen Überschüsse des Unternehmens von Bedeutung sind.[2]

Die Planungsrechnung ist Spiegelbild des geplanten Geschäftsmodells des Unternehmens mit seinen künftigen Produkt- und/oder Dienstleistungskombinationen Leistungen sowie der zugrunde liegenden Strategie hinsichtlich seiner Stellung im Markt sowie im Hinblick auf seine Wettbewerber, Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Finanzierungsgeber, dem Staat und die Öffentlichkeit.[3]

Die Einschätzung der Marktentwicklung sowie der ökonomischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind demnach ebenso Gegenstand der Planungsrechnung wie die Beurteilung des Produkt- und/oder Dienstleistungssortiments im Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit und sein Erfolgspotenzial. Die Erstellung und Beurteilung einer Planungsrechnung erfordert somit ein umfassendes Verständnis des Geschäftsmodells des Unternehmens, eine fundierte Analyse der wertbestimmenden Faktoren oder Werttreiber sowie des Markt- und Wettbewerbsumfelds, in dem es agiert.[4]

Die Planung hat schlüssig und nachvollziehbar zu erforlgen. Sie muss alle für die Wertfindung wesentlichen Daten berücksichtigen. Die Planunggsergebnisse müssen plausibilisiert werden.

Prognose und Planung werden oft synonym für die Unternehmensplanung verwendet.

-->siehe auch Liquidationsplanung

Geschichte

Ursprünglich wurde der zukünftige (nachhaltige) Ertrag aus den Vergangenheitsergebnissen abgeleitet. Es herrschte ein großes Misstrauen gegen Planungen (Prognosen), vor allem, wenn sie vom Unternehmen erstellt wurden. Aktuell ist für jede Unternehmensbewertung eine Unternehmensplanung aufzustellen. Im einfachsten Fall ist nur eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (nur für Ertragsüberschuss bzw. Einnahmenüberschussfe links). In der Regel ist jedoch eine integrierte Planung aufzustellen.

Mitwirkung an der Planerstellung

KFS/BW 1 (2006) verlangte eine Planerstellung durch das Unternehmen.[5] Nach KFS/BW 1 (2014) und IDW S1 kann auch der Gutachter die Planung erstellen.[6]

integrierte Planung

Hauptartikel-> integrierte Planung

gilt nur für Detailplanungszeitraum

Für die Unternehmensbewertung ist eine sogenannte integrierte Unternehmensplanung, bestehend aus Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, Plan-Bilanzen und Finanzplan (Cash Flow-Planung) notwendig. Der Finanzplan dient der Ableitung der unmittelbar bewertungsgegenständlichen Cash Flows, kann jedoch ohne Plan-GuV sowie Plan-Bilanz nicht erstellt werden.[7]

Um Inkonsistenzen bei der Ableitung der Planwerte zu vermeiden, ist eine integrierte Planung zwingende Voraussetzung einer Unternehmensbewertung.[8]

Mehrphasenmodell

Hauptartikel-> Mehrphasenmodell

fe Synonyme

Da das Unternehmen nur einen bestimmten Zeitraum plant, die Unternehmensbewertung jedoch von einer unbegrenzten Unternehmensdauer ausgeht, sind mehrere Planungsphasen mit unterschiedlicher Planungsgenauigkeit erforderlich:

Planplausibilisierung

Hauptartikel-> Planplausibilisierung

Beurteilung der Planung: erhöhte Aufmerksamkeit.

  • formelle Plausibilität
  • materielle Plausibilität

Formelle Plausibilität

Die formelle Plausibilität befasst sich mit der Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Planungsrechnung, der Widerspruchsfreiheit des Gesamtplans in sich und in Bezug auf die Detailpläne und das Entstehen des Plans. [9]

Materielle Plausibilität

Bei der materiellen Plausibilität geht es um die Frage, ob die Planergebnisse plausibel sind. Dies erfolgt durch Überprüfung der wesentlichen Planungsannahmen auf Plausibilität, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit der Konsequenzen.[10]

Hilfsmittel:

Literatur

Fachgutachten

  • Rz. 51 ff KFS/BW 1 (2014)
  • Rz. 75 ff IDW S1 (2008)

Fachliteratur

  • Bachl (2015), 16 ff
  • Drukarczyk / Schüler (2016), 126, 138
  • Fleischer / Hüttemann (2015), 117 ff
  • Ihlau ua (2013), 77, 114
  • Mandl / Rabel (1997), Prognose 141 ff
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A 220 ff

ausblenden* Grbenic, St / Grbenic St.A (2011)

  • Hager (2014a)

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

-->siehe auch Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rz. 51 KFS/BW 1
  2. Rz. 52 KFS/BW 1
  3. Ihlau ua (2013), 77
  4. Ihlau ua (2013), 77
  5. vgl. dazu Grbenic, St / Grbenic St.A (2011)
  6. Hager (2014a), 1123
  7. Bachl (2018), 24.
  8. WP-Handbuch II (2014), Rz. A 244
  9. Hager (2014a), 1124
  10. Hager (2014a), 1125
  • Kommentarzeichen:
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  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
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