Kapitalerhaltung

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Kurzinfo!

Die Kapitalerhaltung befasst sich mit der Auswirkung der Geldwertänderung auf den Gewinn. Sie hat Bedetung für den Jahresabschluss, die Kostenrechnung sowie die Unternehmensbewertung.

Arten Kapitalerhaltung

siehe auch-> Geldwertänderung, Kapitalerhaltung (Begriff)

Nominelle Kapitalerhaltung

Beim Konzept der nominellen Kapitalerhaltung wird die Geldwertänderung nicht berücksichtigt. Sie wird durch den Ansatz der (historischen) Anschaffungskosten verwirklicht. Steuerbilanz und Unternehmensbilanz basieren auf diesem Konzept. Sie ist das Fundament der statischen Bilanztheorie.

Den durch die Inflation entstandenen Gewinn bezeichnet man als Scheingewinn bzw. -verlust.

Das Konzept der nominellen Kapitalerhaltung geht auf Walter Rieger zurück. [1]

Reale Kapitalerhaltung

Beim Konzept der realen Kapitalerhaltung wird die Inflation durch Berücksichtigung eines Preisindex herausgerechnet. Sie geht auf Eugen Schmalenbach zurück.[2]

Das Konzept der realen Kapitalerhaltung ist die Basis der dynamischen Bilanztheorie. Das Konzept der realen Kapitalerhaltung wird in der Kostenrechnung realisiert.

Substanzielle Kapitalerhaltung

Die substanzielle Kapitalerhaltung manifestiert sich im Ansatz zu Wiederbeschaffungspreisen. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Ansatz zu Wiederbeschaffungspreisen. Sie wird in der Kostenrechnung vorgenommen.

Die substatnzielle Kapitalerhaltung geht auf Fritz Schmidt zurück.[3]

Kapitalerhaltung in der Unternehmensbewertung

Die Kapitalerhaltung wird in Unternehmensbewertung durch das Prinzip der Geldwertäquivalenz berücksichtigt. Sie entspricht der realen Kapitalerhaltung.

Literatur

Fachliteratur

  • Moxter (1976)

Unterlage(n)

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl.wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: nominelle Kapitalerhaltung, abgefragt 15.5.2021.
  2. Vgl. Moxter (1976), S. 345.
  3. Moxter (1976), S. 345.