Ertragswert: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Ertragswert''' bezeichnet:
 
Der '''Ertragswert''' bezeichnet:
* den [[Zukunftserfolgswert]] (in diesem Sinne auch beim [[Teilwert#Teilwert-Ermittlung_Unternehmensanteile|Teilwert]] in den EStR gebraucht  
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* den [[Zukunftserfolgswert]] (in diesem Sinne auch beim [[Teilwert#Teilwert-Ermittlung_Unternehmensanteile|Teilwert]] in den EStR gebraucht)
 
* das Ergebnis eines [[Ertragswertverfahren]]s (Ermittlung: [[Zukunftsorientierung|zukunftsorientiert]])
 
* das Ergebnis eines [[Ertragswertverfahren]]s (Ermittlung: [[Zukunftsorientierung|zukunftsorientiert]])
 
* den vom Ertrag abhängigen Teil eines [[Mittelwertverfahren]]s ([[Berliner Verfahren|Berliner-]], [[Schweizer Verfahren|Schweizer-]], [[Wiener Verfahren]]) (Ermittlung: [[Vergangenheitsorientierung|vergangenheitsorientiert]])
 
* den vom Ertrag abhängigen Teil eines [[Mittelwertverfahren]]s ([[Berliner Verfahren|Berliner-]], [[Schweizer Verfahren|Schweizer-]], [[Wiener Verfahren]]) (Ermittlung: [[Vergangenheitsorientierung|vergangenheitsorientiert]])
  
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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2020, 07:38 Uhr


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Der Ertragswert bezeichnet:

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe